Der Angreifer hatte eine Bekannte in Dornbirn besucht, in deren Wohnung einen anderen Mann vorgefunden und – obwohl er von der Frau angeblich nichts wollte – den schläfrigen Gast völlig grundlos angegriffen. Die Folge für das Opfer: drei Wochen Krankenstand mit Gips, ein eventuell gefühllos bleibendes Knie, unter Umständen irreparable Nervenverletzungen.
Nun muss ein Gutachten klären, ob diese Schäden als schwere Dauerfolgen bleiben werden, dann wird das Verfahren fortgesetzt.
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