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Messerattacke in Vorarlberg: Täter ist jetzt im LKH Rankweil

Bei der Messerattacke im August verletzte ein 60-jähriger Deutsche zwei junge Männer schwer.
Bei der Messerattacke im August verletzte ein 60-jähriger Deutsche zwei junge Männer schwer. ©VOL.AT/Rauch
Ein geistig verwirrter 60-jähriger Mann hat am 16. August in einem Regionalzug in Vorarlberg zwei junge Männer mit einem Messer schwer verletzt. Mittlerweile befindet sich der Mann im LKH Rankweil. Der Pressesprecher der Polizei, Horst Spitzhofer, erklärt gegenüber VOL.AT, wie der Stand der Ermittlung ist. 

Am 16. August um 6:35 attackierte der Deutsche zwei junge Männer in einem Vorarlberger Regionalzug von Bludenz nach Bregenz. Der Deutsche verwendete ein Outdoormesser mit einer rund zehn Zentimeter langen Klinge. Unmittelbar vor der Haltestelle Sulz-Röthis stach der 60-Jährige, den ihm gegenübersitzenden 19-Jährigen in den Bauch und verletzte diesen anschließend auch am Rücken. Der Deutsche fühlte sich durch das Handy des 19-Jährigen bedroht. In weiterer Folge verletzte er einen 17-Jährigen am Hals. Die zwei Verletzten konnten laut Angaben der Polizei das Landeskrankenhaus bereits wieder verlassen.

Vorarlberg: Täter im LKH Rankweil

Am 16. August verletzte ein 60-jähriger Deutscher zwei junge Männer mit einem Messer schwer.
Am 16. August verletzte ein 60-jähriger Deutscher zwei junge Männer mit einem Messer schwer. ©VOL.AT/Rauch

Auf die psychischen Probleme des Deutschen deuten mehrere Zettel hin, die er während der Tat bei sich hatte. Zudem bestätigten die deutschen Behörden die psychischen Probleme des 60-Jährigen. Bei der Festnahme habe er antifaschistische Parolen gerufen. Ein religiöses oder politisches Motiv konnte in der Zwischenzeit ausgeschlossen werden. “Jetzt befindet sich der Täter im LKH Rankweil”, informiert Spitzhofer auf VOL.AT-Anfrage.

Anzeigeerstattung kann noch dauern

Derzeit laufen die Ermittlungen noch.
Derzeit laufen die Ermittlungen noch. ©VOL.AT/Rauch

Bis zur Anzeigeerstattung kann es laut Spitzhofer noch mehrere Wochen dauern. Diese hängt vom weiteren Erfolg der Ermittlungen ab. “Bis jetzt sind auch die Einvernehmungen noch nicht abgeschlossen”, erklärt Spitzhofer abschließend. Erst wenn alle Ermittlungen abgeschlossen sind könne eine Anzeigeerstattung erfolgen.

 

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