UT: Durch eine Erkrankung von Bernhard Böckle braucht die Familie eine Erleichterung und möchte einen Bungalow bauen. ÖVP lehnt eine Umwidmung ab!
Die Familie Selma und Bernhard Böckle besitzen am Ortsrand von Meiningen den “Aussiedler-Hof”. Doch wie es das Schicksal will, sitzt Bernhard Böckle durch eine Erkrankung leider im Rollstuhl.
Nun möchte die Familie auf ihrem Grundstück im Stobernweg einen behindertengerechten Bungalow bauen. Die Überlegung war, das ”unwirtschaftliche Eck” auf ihrem Grundstück dafür zu nutzen.
Daher stellte die Familie im Frühjahr 2014 einen Umwidmungantrag dieser unwirtschaftlichen Teilfläche bei der Gemeinde. Doch was die Familie nicht wusste, dass die Gemeinde in der Zwischenzeit das REK (Räumliche Entwicklungskonzept) abgeschlossen hat und dass auf ihrem Grundstück ein Zeitstempel (Z3+) auferlegt wurde.
Das heiß: „Dieses Grundstück sollte in den nächsten 5-10 Jahren nicht gewidmet werden, da es am Siedlungsrand liegt“. Die Familie wurde jedoch als Eigentümer über diese Maßnahme nie informiert, daher war die Überraschung verständlicherweise groß, als sie von diesem Zeitstempel hörten.
Moderne Enteignung
Die Gemeinde sowie das Raumplanungsbüro Falch haben einer Umwidmungsvariante (auf dem gleichen Grundstück, siehe Foto, blaue Markierung) am Jonasweg vorgeschlagen, aber das “unwirtschaftliche Eck” auf dem gleichen Grundstück (Foto, rote Markierung) bekommt die Familie nicht gewidmet!
Gemeinde will kein Präzedenzfall schaffen, so die Aussage vom Bürgermeister zur Ablehnung!
Gemeinderat Gehl zum Sachverhalt: „Man hätte der Familie schnell und unbürokratisch helfen können. Auch der Umstand, wie man hier mit den Rechten der Bürger umgeht und diese unsoziale Haltung, ist ärgerlich.
Fakt ist: Beide Varianten liegen auf dem gleichen Grundstück und fallen somit in den Zeitstempel Z3! Also hätte man die von der Familie gewünschte Teilfläche, auch umwidmen können. Und somit hat die Gemeinde ja selber ein Präzedenzfall geschaffen!
Trotz des Zeitstempels hätte die Gemeinde eine Bewilligung geben können.
Im REK steht unter Punkt Zeitzone Z3 ”…es gelten die Bestimmungen gemäß Punkt c)”
c) Z2: ”….. Bei Nachweis eines konkreten und ausreichenden begründeten Bedarfs sowie Vorliegen der entsprechenden verkehrsmäßigen und infrastrukturellen Erschließung ist jedoch auch die Möglichkeit einer unmittelbaren Widmung gegeben.”
Die Familie hat einen konkreten und ausreichenden begründeten Bedarf!
Die entsprechende verkehrsmäßige und infrastrukturelle Erschließung ist gegeben!
Aber was die Familie und uns, die FPÖ Meiningen, am meisten stört ist, dass niemand, ob Raumplaner oder Bürgermeister & Co uns auf diesen Umstand eine Antwort geben kann bzw. möchte.
Aufgrund der Ablehnung der Gemeinde bleibt nur noch die Möglichkeit, einen Antrag bei der USR (Unabhängiger Sachverständigenrat) zu stellen. Fazit: “Wieder Mehrkosten für die Familie und wieder eine Wartezeit bis zu 6 Monaten.”!
Für die Familie Böckle ist die Art und Weise, wie man das Thema von Seiten der Gemeinde behandelt, ein Schlag ins Gesicht und für uns – die FPÖ Meiningen gilt einmal mehr die Feststellung – “Gleich ist doch nicht Gleich”, so Gemeinderat Gehl abschließend. (Schluss).
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