Martinz bleibt vorerst Kärntner ÖVP-Obmann
Ein entsprechender bereits aufrechter Vorstandsbeschluss sei bei einer Sitzung am Montagvormittag bestätigt worden, erklärte Martinz im Anschluss an die Sitzung.
“Bis zum erstinstanzlichen Urteil gibt es keinen Rücktritt”, erklärte Martinz. Im Falle einer Verurteilung werde er jedoch Konsequenzen ziehen. “Ich weiß, was zu tun ist, wenn es zu einer Verurteilung kommt”, meinet der ÖVP-Politiker. Bis zu diesem Zeitpunkt werde sich innerparteilich nichts ändern und auch nicht über personelle Alternativen nachgedacht.
Martinz verwehrte sich erneut gegen innerparteiliche Zurufe und bekräftigte, von seiner Unschuld und dem damit verbundenen einem Freispruch überzeugt zu sein. Seine Verteidigungslinie im Prozess wolle er auch nach dem Geständnis des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbacher nicht ändern. Ansonsten gab zum Verlauf des Prozesses keinen Kommentar ab.
Dass er zu einer Belastung für die ÖVP geworden sei, wollte Martinz nicht geltenlassen. Jeder Mensch habe das Recht, ein Urteil abzuwarten und zudem gelte die Unschuldsvermutung, sagte der Politiker. Einen “Fall Scheuch” werde es in der Kärntner ÖVP aber sicher nicht geben, so Martinz.
(APA)
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