Der Mann wurde von den Behörden in der Türkei als unzurechnungsfähig beurteilt, in Sicherheitsverwahrung genommen und später unter Auflagen entlassen, erklärte Landesgerichts-Pressesprecher Reinhard Flatz am Freitag auf APA-Anfrage. Da der Mann laut dem Antrag der Staatsanwaltschaft nun auch in Österreich Symptome gezeigt hat, die ihn gefährlich erscheinen lassen, soll eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erfolgen.
Täter leidet an Schizophrenie
Der Mann musste sich in der Türkei wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs erklären. Er bestritt die Taten nicht, aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit infolge u.a. von Schizophrenie landete der Mann jedoch nicht in Haft, sondern in einer Sicherheitsverwahrung. Nach seiner Entlassung wurde er nach Österreich abgeschoben. Derzeit ist er inhaftiert.
Prozess in Österreich notwendig
Da die in der Türkei verhängte Sicherheitsverwahrung in Österreich nicht ohne weiteres vollstreckt werden kann, muss dem Mann nun auch am Landesgericht Feldkirch der Prozess gemacht werden. Ein Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richter Wilfried Marte wird über die Zurechnungsfähigkeit des Mannes und seine Gefährlichkeit für andere entscheiden. Laut der Einschätzung von Flatz wird beim Prozess die Tat aus dem Jahr 2006 – auch wegen des Geständnisses – wohl nicht mehr im Vordergrund stehen.
(APA)
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