Schadenersatz fordert die ehemalige Tankstellenbetreiberin in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von ihrem früheren Anwalt. Denn der beklagte Vorarlberger Rechtsanwalt habe sie in ihrem Rechtsstreit am Landesgericht St. Pölten gegen das Mineralölunternehmen OMV schlecht beraten, behauptet die Klägerin. Deshalb seien ihr jene 40.000 Euro entgangen, die ihr die OMV während des Zivilprozesses in St. Pölten als Vergleich angeboten hätten. Ihr Anwalt habe ihr aber dazu geraten, den Kompromissvorschlag nicht anzunehmen.
Letztendlich hat die Ex-Tankstellenbetreiberin den zivilen Rechtsstreit gegen die OMV um die geforderte Zahlung eines Ausgleichsanspruchs verloren. Ihre Klage wurde abgewiesen. Mit dem Begriff Ausgleichsanspruch sind Provisionszahlungen für neue Tankstellenkunden gemeint.
Die Tankstellenpächterin hatte ihren Tankstellenvertrag gekündigt und vorzeitig ihre Pension angetreten. Ihre Klage sei in St. Pölten abgewiesen worden, weil sie für die Eigenkündigung die behaupteten gesundheitlichen Gründe nicht nachweisen können habe, sagt ihre nunmehrige Anwältin.
Unglaubwürdige Aussage
Für den verlorenen Zivilprozess in Niederösterreich macht der Vorarlberger Anwalt seine Mandantin verantwortlich. Denn ihre Aussage vor Gericht sei unglaubwürdig gewesen. Er habe sie zum Prozessrisiko und zum OMV-Vergleichsangebot ausreichend beraten.
In der gestrigen ersten Verhandlung im Feldkircher Schadenersatzprozess machte der beklagte Anwalt seiner früheren Mandantin ein Vergleichsangebot von 10.000 Euro. Die Klägerin fordert für eine gütliche Einigung aber 20.000 Euro. Die Streitparteien wollen weiterhin über einen Vergleich zur Vermeidung eines langwierigen Prozesses mit ungewissem Ausgang verhandeln.
Zivilrichterin Marlene Ender schlug wegen des gleichmäßig verteilten Prozessrisikos einen Vergleich über 20.000 Euro vor.
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