Der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte kam für die schwere Körperverletzung sowie die Körperverletzung in zwei Fällen mit einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 6000 Euro davon – 300 Tagessätze zu je 20 Euro. Mit dem gestrigen Urteil des Landesgerichts Feldkirch waren der Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden. Der Angeklagte bedankte sich dafür beim Richter.
Angst um die Tochter
Sein „besonderer Beweggrund“ sei dem 55-Jährigen bei der Strafbemessung zugutegekommen, sagte der Richter. Der Feldkircher habe sich Sorgen um seine bei der geschiedenen Ex-Frau lebende Tochter gemacht. Die Minderjährige hatte ihn telefonisch rasch zu sich gebeten. Der Angeklagte hatte den Eindruck, sein Kind sei vom Freund seiner geschiedenen Frau geschlagen worden.
Der Angeklagte fuhr mit seinem Auto in die Walgaugemeinde und schlug dem Freund seiner Ex-Frau mit der Faust ins Gesicht. Mit Fußtritten brach er dem am Boden liegenden 54-Jährigen zwei Rippen. Zudem schlug der Vorbestrafte der 24-jährigen Tochter des attackierten Mannes und einer Nachbarin ins Gesicht. Die Frauen wurden dabei leicht verletzt. Sie waren dazwischengegangen.
Vor dem Faustschlag gar nicht erst gefragt
Der Gewalttäter erklärte sich im Strafverfahren dazu bereit, dem Schwerverletzten als Teilschmerzengeld 1500 Euro zu bezahlen und der leichtverletzten 24-Jährigen 500 Euro. Zudem hat er der Gebietskrankenkasse deren Kosten von 1960 Euro für den Schwerverletzten zurückzuerstatten.
Der kaufmännische Angestellte hatte sich gar nicht erkundigt, was vorgefallen ist, sondern gleich zugeschlagen. “Man soll zuerst fragen, bevor man zuschlägt”, merkte dazu die leicht verletzte Nachbarin an.
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