Der unbescholtene 63-Jährige weinte während der Urteilsverkündung. Strafrichterin Nadine Heim sprach den Angeklagten gestern im Zweifel vom Vorwurf des schweren Diebstahls frei. Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist rechtskräftig.
„Im Zweifel ist davon auszugehen, dass Ihre Mutter Ihnen ihr Geld gegeben hat“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zum Angeklagten. „Aber ich empfehle Ihnen, ein bisschen vorsichtiger zu sein bei Geldbehebungen.“
Zwölf Mal Geld behoben
Der angeklagte Skilehrer hatte im Vorjahr zwischen 4. Oktober und 16. Dezember mit der Bankomatkarte seiner 88-jährigen Mutter zwölf Mal Geld von deren Bankkonto behoben. So hat der 63-Jährige insgesamt 10.650 Euro abgehoben und für sich behalten.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch vertrat den Standpunkt, dass die Geldbehebungen gegen den Willen der Kontoinhaberin erfolgt waren. Deshalb hat die Strafverfolgungsbehörde Anklage wegen des Vergehens des schweren Diebstahls erhoben. Für das Delikt sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Gefängnis vor.
Streit in der Familie
„Ich fühle mich nicht schuldig“, sagte der Angeklagte. Seine betagte Mutter habe ihm ihre Bankomatkarte gegeben und ihm den Zahlencode mitgeteilt. Die Geldbehebungen habe er mit ihrem Einverständnis vorgenommen. Denn seine Mutter habe ihm helfen und ihn finanziell unterstützen wollen. Er habe ja nur im Winter einen Job als Skilehrer und sei sonst arbeitslos. Seine Mama habe mit den Zuwendungen einen Ausgleich dafür schaffen wollen, dass zuvor seine Geschwister bevorzugt worden seien. Wegen der ungleichen Behandlung habe es Streit in der Familie gegeben.
Vor der Polizei habe er noch „Mist erzählt“, gab der Beschuldigte in der Gerichtsverhandlung zu Protokoll. Bei seiner polizeilichen Einvernahme hatte der Mann aus dem Bezirk Bregenz angegeben, seine alte Mutter könne mit ihrem Vermögen ohnehin nichts mehr anfangen.
Die 47-jährige Schwester des Angeklagten sagte gestern als Zeugin, ihre Mutter sei nur damit einverstanden gewesen, dass ihr Bruder 4700 Euro abhebe und für sich behalte. Die Mutter sei dement und wohl nicht mehr in der Lage, als Zeugin auszusagen. Deshalb verzichteten die Richterin und die Staatsanwältin darauf, die 88 Jahre alte Frau als Zeugin zu befragen.
Vor der Urteilsverkündung hatte die Richterin dem Angeklagten erfolglos eine Diversion in Form einer Geldbuße angeboten. Schließlich dränge sich der Eindruck auf, dass er die Demenz seiner Mutter ausgenutzt habe, sagte die Richterin.
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