24. Dezember 2004 13:42; Akt.: 26.08.2011 10:56

Maier erhält Schadenersatz

Drei Jahre und vier Monate nach dem schweren Motorradunfall von Hermann Maier am 24. August 2001 ist ein außergerichtlicher Vergleich über Schadenersatz und Verdienstentgang zu Stande gekommen.

Über die Summe, die der Salzburger bekommt, wurde mit der deutschen Versicherung des deutschen Pkw-Fahrers, der den Unfall zum Teil verschuldet hatte, Stillschweigen vereinbart. Maiers Rechtsanwalt Karl Heinz Klee hat bereits die schriftliche Zustimmung Hermann Maiers zum Angebot der Versicherung auf dem Schreibtisch liegen. Wegen der schweren Beinverletzung, die sich der Herminator bei dem Unfall auf der Katschberg-Bundesstraße in Radstadt (Pongau) zugezogen hatte, fiel er in der Olympia-Saison 2001/02 aus und konnte auch den darauf folgenden Winter nicht komplett bestreiten. Danach gelang ihm allerdings ein fulminantes Comeback mit dem Gesamt-Weltcup-Sieg 2004.

Mit dem außergerichtlichen Vergleich wurden jetzt alle Beeinträchtigungen, die Maier nach dem Unfall auf sich nehmen musste, abgegolten, sagte Klee. Der Rechtsanwalt bestätigte, dass sein Mandant als Verdienstentgang für die Saison 2001/02 rund 1,45 Mio. Euro aus einer Karriere- und Unfallversicherung des Gerling-Konzerns erhalten habe.

Zu Beginn der Vergleichsgespräche wurde bekannt, dass der mittlerweile 75-jährige Pkw-Fahrer aus Bayern eine Versicherung in der Höhe von fünf Mio. Euro abgeschlossen hatte. Nach einem Strafbefehl des Amtsgerichtes München vom Februar 2004 trägt der Pensionist eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 750 Euro verurteilt. „Ich nehme an, dass das Strafurteil, in dem Maier auch ein Verschulden bestätigt wurde, einen gewissen Einfluss auf die außergerichtlichen Verhandlungen genommen hat”, sagte der Anwalt des deutschen Pensionisten, Emmanuel Besold. „Wir vergönnen Maier aber sehr, was für ihn ausverhandelt wurde und drücken ihm beim Skifahren weiterhin die Daumen. Wir sind froh, dass die Sache erledigt ist.”


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