Ordentlich zugelangt hat ein Besucher einer Faschingsfeier. - © Symbolbild/Bilderbox
Nach einer Faschingsfeier war sich der Angeklagte mit einem anderen Besucher an der Bar in die Haare geraten und attackierte sein Gegenüber mit der Faust. Die Folge: Ein verschobener Nasenbeinbruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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