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Mäschgerle schlug zu

Ordentlich zugelangt hat ein Besucher einer Faschingsfeier.
Ordentlich zugelangt hat ein Besucher einer Faschingsfeier. ©Symbolbild/Bilderbox
Ein 20-jähriger Bursch muss wegen schwerer Körperverletzung 400 Euro Strafe zahlen, 400 weitere Euro wurden auf Bewährung ausgesprochen.

Nach einer Faschingsfeier war sich der Angeklagte mit einem anderen Besucher an der Bar in die Haare geraten und attackierte sein Gegenüber mit der Faust. Die Folge: Ein verschobener Nasenbeinbruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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