Die Geschworenen sind überzeugt, dass der Angeklagte seine Frau bewusst mit einem Messer tötete, eine allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung verneinten sie. Wenngleich das Fragschema, verglichen mit anderen Schwurgerichten vergleichsweise einfach war, war es dennoch eine schwere Entscheidung, immerhin beträgt die Strafe bei Mord bis zu lebenslanger Haft. Konträrer hätten die Schilderungen nicht sein können, als von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. „Eine offene Frau, die sich emanzipieren und nicht mehr mit ihrem Mann zusammen sein wollte“- so die Anklage. „Gemein, ständig hänselnd, internetchattend und untreu“, so die Verteidigung.
Geschworene entschieden
Die Geschworene gelangten nach ausgiebiger Beratung allerdings zu dem Entschluss, dass der Mann mit Vorsatz tötete, also mordete und nicht lediglich einen Totschlag beging. Gemeinsam mit den drei Berufsrichtern legten sie eine Strafe von 18 Jahren fest. Dabei wurden die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, das Geständnis und die Unbescholtenheit mildernd gewertet. Erschwerend war nichts. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Den Kindern des Opfers wurden je 20.000 Euro zugesprochen, weiteren Angehörigen je 500 Euro.
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