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Mäder stoppt Schleichwegverkehr

Mäder: Zeitlich begrenztes Einfahrverbot in Wohngebiet beschlossen.
Mäder: Zeitlich begrenztes Einfahrverbot in Wohngebiet beschlossen. ©VN-Grafik
Zeitlich begrenztes Einfahrverbot soll Gemeindestraßen deutlich entlasten.


Mäder. (VN-doh) München-Mäder-Mailand. Oft hat Mäders Bürgermeister Rainer Siegele über die Verkehrszunahme auf dieser Transitroute geklagt. Besonders zu Stoßzeiten staut sich der Verkehr auf der Umfahrungsstraße zwischen Grenze und dem Autobahnanschluss in Altach. Ortskenntnis und die Navigationssysteme haben zu viel Schleichwegverkehr auf den Gemeindestraßen geführt.

Anrainer und Gemeindeverantwortliche haben sich vergangene Woche zu einem Informationsabend getroffen, um über Maßnahmen gegen den Verkehr durch Mäders Wohngebiet zu diskutieren. Bürgermeister Rainer Siegele und das Planungsbüro M + G Ingenieure stellten Varianten vor, um den Schleichwegverkehr zwischen Grenze und Ortsmitte eindämmen zu können. Neben der Verordnung einer Fahrradstraße wurde auch ein zeitlich begrenztes Einfahrverbot in die Gemeindestraßen Böckwies und Im Hau diskutiert. Siegele sprach sich für diese Variante aus und auch von den Mäderern gab es Zustimmung.
Die beiden Gemeindestraßen werden am stärksten als Ausweichrouten frequentiert. Eine aktuelle Verkehrszählung vom vergangenen Donnerstag unterstreicht diesen Umstand. Zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr wurden auf der Gemeindestraße Böckwies insgesamt 579 Fahrzeuge gezählt. „Davon waren lediglich 183 mit Feldkircher Kennzeichen. Wir können also davon ausgehen, dass ein Großteil des Verkehrs nicht von den Anrainern selbst verursacht wurde“, so Bürgermeister Siegele. Ein ähnliches Bild zeigte sich auf der Gemeindestraße Im Hau.
Dieses Verkehrsaufkommen soll sich aber bald ändern. Am Montagabend beschloss der Gemeinderat Maßnahmen, „die mit wenig Aufwand eine schnelle Abhilfe schaffen sollen“, so Siegele weiter.

Einfahrverbot zur Stoßzeit

Die neue Verordnung sieht vor, dass an der Kreuzung Schweizerstraße-Böckwies und an der Schweizerstraße-Exerzierplatz ein zeitlich begrenztes Einfahrverbot in Kraft treten wird. Ausgenommen von dieser Verordnung werden Anrainer des Wohngebiets.
Konkret bedeutet die Verordnung, dass dies für Fahrzeuge von Montag bis Donnerstag zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr und am Freitag von 14 Uhr und 18.30 Uhr gilt. Anrainer werden von der Verordnung ausgenommen. Und die Definition, wer Anrainer ist, werde von der Polizei mit einem gewissen „Augenmaß“ definiert, betont Siegele. Auf den Gemeindestraßen selbst, also hinter den Tafeln, ändert die Verordnung nichts. „Wir hoffen, dass wir durch dieses Vorgehen fast zwei Drittel des Verkehrs weg bekommen. Die neuen Tafeln sind bereits bestellt und die Verordnung wird noch vor dem Nikolaustag in Kraft treten“, meint Siegele.
„Im Jänner werden wir die Wirkung mit neuen Verkehrszählungen überprüfen. Zudem wird im kommenden Jahr das Gesamtverkehrskonzept der Gemeinde in einem offenen Planungsprozess überarbeitet.“

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