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Machtkampf in der Salzburg AG: Prozess im Oktober

Der Machtkampf in der Salzburg AG endet vor Gericht.
Der Machtkampf in der Salzburg AG endet vor Gericht. ©APA/Gindl
Der Kampf in der Salzburg AG zwischen Vorstand und dem entmachteten Verkehrschef Gunter Mackinger hat ein gerichtliches Nachspiel. Mackinger brachte am 12. August Klage gegen seinen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Nun steht ein Verhandlungstermin fest.
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Die vorbereitende Tagsatzung findet am 15. Oktober um 9 Uhr im Saal 400 des Landesgerichtes Salzburg statt.

Vizepräsident und Gerichtssprecher Imre Juhasz hat den Gerichtstermin am Montag bekannt gegeben. Der wesentliche Klagsinhalt stelle sich derart dar, dass die Versetzung des jahrelang amtierenden Verkehrsdirektors der Salzburg AG, Gunter Mackinger, vom 31. Juli 2014 mit Wirkung zum 1. August 2014 “verschlechternd und damit unwirksam” sei, zitierte Juhasz aus der Klageschrift. Dies vor allem deshalb, weil der Kläger, “der seit Jahrzehnten die operative Betriebsleitung der Eisenbahnbetriebe innehatte, aus dieser Position enthoben wurde und in Zukunft als rein strategischer Verkehrsdirektor ohne Betriebsleitertätigkeit tätig sein soll”.

Vor Vorstand besser kontrolliert

Der Kläger würde damit seinen bisherigen Mitarbeiterstab von 700 Mitarbeitern verlieren, wurde in der Klage betont. Zudem würde ihm ein Büro zukommen, in welchem er vom Vorstand besser kontrolliert werden könne. Laut Klage entspräche die Versetzung darüber hinaus nicht den arbeitsrechtlichen Vorschriften, da keine Zustimmung des Betriebsrats eingeholt worden sei und die Versetzung zudem dem – am 4. Oktober 2000 abgeschlossenen – Arbeitsvertrag entgegenstehe.

Vor dem schlussendlichen Ausspruch der Versetzung hätten Besprechungen mit Vorstand Leonhard Schitter stattgefunden, in welchen dem Kläger die Position als “Landesverkehrskoordinator” schmackhaft gemacht worden sei, hieß es in der Klage. Tatsache sei, dass diese Position so nicht vorgesehen sei und nach Auffassung des Klägers lediglich geschaffen worden sei, “um ihn als Verkehrsdirektor zu vertreiben“.

Konfllikt führt zur Versetzung

Aus der Klage geht weiters hervor, dass die Versetzung wohl u.a. motiviert durch einen Konflikt mit dem Kläger und dem Vorstandsmitglied August Hirschbichler erfolgt sei – der Kläger lehnte damals die Unterzeichnung des medial bekannt gewordenen “Verhaltenskodex” ab. Als grundsätzliche Frage werde zu klären sein, ob der Kläger überhaupt unter den Versetzungsschutz des Paragrafen 101 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) fällt, ob er also als leitender oder “normaler” Angestellter zu qualifizieren sei, erläuterte Juhasz. In der Klage werde hierzu u.a. auf die fehlende Dispositionsfähigkeit hinsichtlich personaler Angelegenheiten abgestellt, weshalb eine Funktion als leitender Angestellter auszuschließen sei.

Salzburg AG bedauert Klage

In einer Stellungnahme gegenüber der APA in der Vorwoche hatte die Salzburg AG bedauert, dass Mackinger seinen langjährigen Arbeitgeber klage. “Unabhängig davon werden die bereits begonnenen Gespräche zum Umfang des Arbeitsbereiches von Gunter Mackinger zu Ende geführt.” Im Falle einer Einigung könne eine Klage ja auch zurückgezogen werden, hieß es.

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