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Zweite Anklage gegen Sperger wegen Untreue

In der ersten Verhandlung am 3. Februar legte der Angeklagte, der die Vorwürfe zuvor stets bestritten hatte, ein Teilgeständnis ab.
In der ersten Verhandlung am 3. Februar legte der Angeklagte, der die Vorwürfe zuvor stets bestritten hatte, ein Teilgeständnis ab. ©VOL.AT/Sperger
Feldkirch - Der Vermögensberater und ehemalige Präsident des FC Lustenau soll weitere Anlegergelder veruntreut haben. Der erste Untreue-Prozess wird am 17. März fortgesetzt werden.
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Eine zweite Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch gegen Dieter Sperger eingebracht. Das bestätigte gestern Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Wiederum wird dem ehemaligen Vermögensberater vorgeworfen, er habe Gelder von Anlegern veruntreut. Die Anklage lautet auf das mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis bedrohte Verbrechen der Untreue. Beim angeklagten Schadensbetrag handelt es sich angeblich um eine sechsstellige Summe.

Der Mediensprecher des Landesgerichts äußerte sich gestern nicht zur neuen Anklage. Denn ihm liege kein Nachweis darüber vor, dass die Anklageschrift dem Untersuchungshäftling schon zugestellt worden sei, sagte Norbert Stütler. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen Einspruch beim Oberlandesgericht Innsbruck einlegen.

Das hat Sperger bei der ersten Anklageschrift erfolglos getan. Der dazu anhängige Strafprozess wird am 17. März zwischen 15 und 16 Uhr fortgesetzt werden. Das teilte Gerichtssprecher Stütler mit. Dem Angeklagten wird dabei zur Last gelegt, er habe 1,8 Millionen Dollar veruntreut. Angeklagt ist der 52-jährige Lustenauer wegen der Verbrechen der Untreue und der Veruntreuung.

In der ersten Verhandlung am 3. Februar legte der Angeklagte, der die Vorwürfe zuvor stets bestritten hatte, ein Teilgeständnis ab. Sperger sagte, er habe 900.000 Dollar aus Anlegergeldern zu Unrecht einbehalten.

Dem anhängigen Schöffenprozess sitzt Richter Norbert Melter vor. Die Vorwürfe aus der zweiten Anklageschrift sollen für den Fall der Rechtskraft der Anklage dem Vernehmen nach ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter beurteilen.

Die Staatsanwaltschaft plant noch weitere Anklagen gegen den ehemaligen Präsidenten des einstigen österreichischen Fußball-Zweitligisten FC Lustenau. Auch in der dritten Anklageschrift soll es um veruntreute Anlegergelder gehen.

Mögliche vierte Anklage

Eine mögliche vierte Anklage würde Straftaten betreffen, die Sperger als Präsident des FC Lustenau begangen haben könnte. Weiterhin ermittelt wird dazu wegen Sozialbetrugs mit nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen, Untreue sowie wegen Lizenzbetrugs. Mit geschönten Angaben zur finanziellen Lage des Vereins soll der Präsident versucht haben, eine Spielbewilligung für den Klub in Österreichs zweiter Liga zu erwirken.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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