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Missverständnis um Hinweisschild

Das im Bürgerforum angesprochene Schild ist ein Hinweisschild und kein Verbotsschild.
Das im Bürgerforum angesprochene Schild ist ein Hinweisschild und kein Verbotsschild. ©cth
Lustenau. „Wir wandern derzeit fast täglich am Alten Rhein.
Missverständnis um Hinweisschild

Jetzt sind neue Tafeln aufgestellt und auf dem Rückweg, vom Rohr kommend Richtung Brücke Wiesenrain sehen wir, dass ein  Fussgänger- und Radfahrverbot aufgestellt wurde“, wunderten sich Hans und Gerdi Petras im Bürgerforum Vorarlberg. Die beiden haben daraufhin sofort den Bauhof angerufen und nachgefragt. „Dort erklärte man uns, dass die Polizei es so angeordnet hat und der Befehl ausgeführt werden muss. Wir fragen uns nun, welcher Schreibtischtäter das angeordnet hat“, so das Lustenauer Paar aufgebracht. „Auf der Rückseite ist alles gestattet, ich darf mich also als Radfahrer und Fußgänger dorthin bewegen, aber zurück nicht mehr.“

 

Marktgemeinde klärt auf

 

Die Marktgemeinde gab nun eine Stellungnahme ab: „Selbstverständlich dürfen und sollen Fußgänger und Radfahrer auf diesem Weg wie bisher uneingeschränkt spazieren, joggen oder Rad fahren. Das angesprochene Schild ist kein Verbotsschild, sondern ein blaues Vorschriftszeichen, das das Ende des Geh- und Radweges anzeigt”, klärt Judith Bösch auf.

 

 

 

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