Hans Maksymowicz Msc über Einladung von Obmann Hans-Dieter Grabher hielt. Dr. Hans Maksymowicz Msc,der in Begleitung seiner Gattin Sieglinde, der früheren Sozialreferentin der Gemeinde Lustenau, in den Club 50 plus kam, erläuterte zuerst das Patientenverfügungsgesetz. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung für den Fall ablehnt, dass er nicht mehr äußerungsfähig ist und so das Recht auf Selbstbestimmung gewahrt werden kann. Den komplizierten Gesetzestext brachte Dr. Maksymowicz immer wieder in eine für Laien verständliche Form, indem er die Kriterien für die “beachtliche” und die “verbindliche” Patientenverfügung erklärte. Auch auf die Palliativmedizin und Hospizbetreuung ging Dr. Maksymowicz ein. Im Namen aller dankte Hans-Dieter Grabher dem Vortragenden, der sich noch länger im gemütlichen Clublokal aufhielt und mit den SeniorInnen plauderte.
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