Akteneinsicht sei ein parlamentarisches Grundrecht, wenn es darum gehe, bestimmte Vorgänge – in diesem Fall die Causa Hofer – zu prüfen. “Deshalb wurde von uns in aller Klarheit deponiert, wie der Ablauf sein soll“, reagieren die Klubobleute von FPÖ, Grünen und SPÖ zum Vorschlag, einzeln zur Akteneinsicht ins Büro des Landesstatthalters geladen zu sein.
In einem Schreiben an Landesstatthalter Rüdisser wurden die zentralen Punkte der Akteneinsicht von der Opposition deshalb nochmals deponiert. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
– Alle Klubobleute und, wenn der Wunsch danach besteht, die Klubdirektoren treffen sich am 18. Oktober um 9 Uhr im Montfortsaal
– Die elektronischen Akten sowie die Handakten über die Umwidmung des Grundstückes 4372/1 in Lustenau liegen vor
– Darüber hinaus liegen die entsprechenden Akten betreffend forst- und naturschutzrechtlicher Verfahren vor
– Die Klubobleute sind berechtigt, ab 13 Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes der Vorarlberger Landesregierung je nach Bedarf für ergänzende Auskünfte beizuziehen
Sollte am Ende des Tages eine abschließende Beurteilung der Sachlage nicht möglich sein, behält sich die Opposition weitere Termine vor. „Wir behalten uns nach erfolgter Akteneinsicht vor, weitere Schritte zu setzen“, schließen Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch.
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