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Lustenau fördert sanfte Mobilität auch 2017

Lustenau gewährt auch 2017 zur Förderung der sanften Mobilität attraktive Förderungen.
Lustenau gewährt auch 2017 zur Förderung der sanften Mobilität attraktive Förderungen.
Lustenau. Die Marktgemeinde Lustenau setzt ihre Bemühen zur Steigerung der umweltfreundlichen Mobilität durch attraktive Förderungen auch im Jahr 2017 fort, so Mobilitätsgemeinderat Dietmar Haller.

Er hofft damit noch mehr LustenauerInnen und Lustenauer motivieren zu können, dass Auto vermehrt stehen zu lassen und auf die sanfte Mobilität umzusteigen.

Förderung von KIKI, Lastenanhängern

Für einen Kinder-Radanhänger oder Lastenanhänger, der im Jahr 2017 bei einem Lustenauer Fahrradhändler gekauft wird, sponsert die Gemeinde 25 % des Kaufpreises (bis zu 150,- Euro). Weiter Voraussetzungen sind, dass der Käufer seinen Hauptwohnsitz in Lustenau hat und ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu vier Jahren im Haushalt leben. Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung bei der Gemeindekasse erhältlich.

Förderung von Fahrrad-Trolley

Für einen Fahrrad-Trolley der im Jahr 2017 bei einem Lustenauer Fahrradhändler gekauft wird, sponsert die Gemeinde 25 % des Kaufpreises (bis zu 150,- Euro). Fahrrad-Trolley müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und mit einer Schnellkupplung für den Rad-Gepäcksträger ausgestattet sein. Weiter Voraussetzungen sind, dass der Käufer seinen Hauptwohnsitz in Lustenau hat. Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung bei der Gemeindekasse erhältlich.

Förderung von Lastenfahrrädern ein Jahr verlängert

Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro, Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 600,- Euro gefördert. Die Räder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mindestens 40 kg ausgestattet sein. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine. Voraussetzungen sind, dass der Käufer Hauptwohn- bzw. Firmensitz oder Vereinssitz in Lustenau hat und die Lastenfahrräder bei einem Lustenauer Händler gekauft werden. Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung bei der Gemeindekasse erhältlich.

Förderung von Jahreskarten

Allen Besitzern von Jahreskarten des Verkehrsverbundes Vorarlberg (Jahreskarte Vollpreis und Jahreskarte Senior) mit Hauptwohnsitz in Lustenau wird weiterhin ein Mobilitätszuschuss in Höhe von 15 Prozent des Kartenpreises gewährt. Damit Fördern wir neu z. B. die Jahreskarte maximo Vollpreis um € 365 mit € 54,75 und die Jahreskarte maximo Senior um € 256 mit € 38,40. Ausgenommen von der Förderung sind die Schüler-, SchülerPLUS-, Lehrlings-, LehrlingsPLUS-, Jugendkarte, Partner-, Fahrrad- und Hundejahreskarten. Der Mobilitätszuschuss kann durch Vorlage der Jahreskarte an der Kassa des Rathauses abgeholt werden. Mit dieser Förderung wollen wir ein klares Bekenntnis zum Öffentlichen Verkehr in Lustenau setzen, so GR Haller.

Lustenauer Willkommensticket

Ebenfalls gibt es 2017 wieder das „Lustenauer Willkommens-Ticket“, dass allen neu nach Lustenau Zuziehenden BürgerInnen bei Interesse kostenlos im Meldeamt ausgehändigt wird. Mit diesem speziellen Ticket können Bus und Bahn in ganz Vorarlberg inkl. der Grenzbahnhöfe Lindau (D), St. Margreten, Buchs (CH) und St. Anton a. Arlberg und diverse grenzüberschreitende Buslinien zwei Wochen lang gratis getestet werden, so der Gemeinderat abschließend.

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