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Lugner abgeblitzt: Verbot zur Sonntagsöffnung hält vor VfGH

Lugner will die Sonntagsöffnung, der Verfassungsgerichtshof sagt aber Nein.
Lugner will die Sonntagsöffnung, der Verfassungsgerichtshof sagt aber Nein. ©APA
Das Verbot der Sonntagsöffnung ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Sommersession entschieden, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.  Bei Richard Lugner stößt dieser Beschluss auf Unverständnis.
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Holzinger räumte zwar ein, dass sich ein “gesellschaftlicher Wandel” vollzieht. Das Verbot der Ladenöffnung am Sonntag sei aber nach wie vor mit dem öffentlichen Interesse auf Wahrung und Erhalt der Wochenendruhe zu rechtfertigen. Der Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner, der gemeinsam mit anderen Händlern eine Beschwerde beim VfGH eingebracht hat, ist also abgeblitzt.

Lugner brachte die Sonntagsöffnungsdebatte vor ziemlich genau einem Jahr wieder ins Rollen und ließ sogar ein Gutachten vom bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer erstellen. Nach Mayer beschränkt das derzeitige Öffnungszeitengesetz den Unternehmer in der Zeit, in der er seine Waren anbieten kann. Er sieht es als Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Mayer war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar, da er im Ausland ist. Lugner hat ein Statement angekündigt.

Sonntagsöffnung: Wochenendruhe sichern

“Die derzeitige Regelung ist verfassungskonform”, hielt VfGH-Präsident Holzinger heute fest. Dem VfGH sei bewusst, dass die Entscheidung für bestimmte Geschäfte etwa am Bahnhof eine “gewisse Härte” darstellt, räumte der Präsident ein. Der Gesetzgeber darf aus Sicht des Höchstgerichts aber das Ziel – die Wochenendruhe zu sichern – verfolgen.

Ob im Zuge des gesellschaftlichen Wandels künftig die Sonntagsöffnung möglich ist, “ist nie auszuschließen”, meinte Holzinger. Wann es so weit sein könnte, konnte er jedoch nicht abschätzen.

In der VfGH-Entscheidung heißt es unter anderem wörtlich: “Der Umstand, dass (…) an einigen bestimmten Wochenenden im Jahr eine starke Nachfrage nach offenen Handelsgeschäften besteht, macht den Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit angesichts der Möglichkeit, an Samstagen bis 18 Uhr offen zu halten, jedoch nicht unverhältnismäßig.”

Lugner: “Bin ich Bürger zweiter Klasse?”

Lugner hatte ja gemeinsam mit einigen Geschäftsleuten des Wiener Einkaufszentrums Beschwerde beim VfGH eingelegt und ist damit abgeblitzt. Er sieht die Gleichbehandlung durch die Verfassung nicht gegeben. “Es kann nicht sein, dass die am Bahnhof und bei Tankstellen schon offen halten dürfen, aber wir nicht”, polterte der Baumeister. “Bin ich ein Bürger zweiter Klasse, weil ich meine Lugner City nicht am Bahnhof habe?”

Er müsse das Urteil zur Kenntnis nehmen, werde sich aber mit seinen Anwälten unterhalten und eine weitere Vorgehensweise prüfen lassen. Einen Ansatzpunkt sieht er bei den Ausnahmeregelungen (Tankstellen, Bahnhöfe & Co).

(APA)

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