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Lohfink darf Vergewaltigungsvorwürfe nicht wiederholen

Vergleich nach Unterlassungsklage - Zivilklage angekündigt.
Vergleich nach Unterlassungsklage - Zivilklage angekündigt. ©DPA
Das deutsche Model Gina-Lisa Lohfink darf laut Berliner Landgericht öffentlich nicht mehr ihre bisherigen Vergewaltigungsvorwürfe äußern. Einem entsprechenden Vergleichsvorschlag des Gerichts habe die 30-Jährige zugestimmt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Einer der beiden Männer, gegen die sich die Vorwürfe richteten, hatte eine Unterlassungsklage eingereicht.
Gina-Lisa Lohfink verurteilt

Lohfink hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Auch K.-o.-Tropfen sollen ihr zufolge im Spiel gewesen sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit beiden Männern sei einvernehmlich gewesen. Der Prozess hatte deutschlandweit Aufsehen erregt und polarisiert.

Schuldspruch bestätigt

Im Februar war der Schuldspruch gegen das Model wegen falscher Verdächtigungen im Revisionsverfahren bestätigt worden. Die Höhe der Geldstrafe muss noch neu verhandelt werden, die Zahl von 80 Tagessätzen bleibt bestehen.

Zivilklage gegen Lohfink angekündigt

Der Anwalt des Klägers, Christian Gerlach, kündigte jetzt eine Zivilklage gegen Lohfink an. Sein Mandant sei in der Öffentlichkeit über Jahre als Vergewaltiger diffamiert worden. “Wir fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz”, sagte Gerlach am Mittwoch. “Wir wollen mindestens 100.000 Euro.”

(APA)

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