2014 hat die EU eine neue Richtlinie zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen beschlossen. Sie wird jetzt in österreichisches Recht gegossen. „Wenn das nicht umsichtig geschieht, könnte das bewährte Rettungsverbundsystem zerschlagen werden“, warnt Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes. Zwar sind Rettungsdienste von der Vergabe-Richtlinie ausgenommen, jedoch ist nicht definiert, was in der Richtlinie mit Rettungsdienst gemeint ist. Das Rote Kreuz fordert, dass im Anhang zum neuen Vergabegesetz der Rettungsdienst so definiert wird, dass das gesamte Verbundsystem von einer verpflichtenden Ausschreibung ausgenommen ist.
In Vorarlberg ist die Situation dank dem Rettungsgesetz geregelt. In anderen Bundesländern ist das Rettungswesen jedoch Gemeindesache.
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