Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (22. April) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Lingenau haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.
Die Eintragungslisten liegen während folgender Zeiten beim Gemeindeamt Lingenau, Hof 258 auf:
Montag, 15. April von 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag, 16. April von 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 17. April von 8:00 – 20:00 Uhr
Donnerstag, 18. April von 8:00 – 20:00 Uhr
Freitag, 19. April von 8:00 – 16:00 Uhr
Samstag, 20. April von 8:00 – 10:00 Uhr
Sonntag, 21. April von 8:00 – 10:00 Uhr
Montag, 22. April von 8:00 – 16:00 Uhr
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