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"Liebesbeziehung" mit Elfjähriger: Teilbedingte Haft für 30-Jährigen

Der 30-Jährige hatte die 11-Jährige in einem Chat kennengelernt.
Der 30-Jährige hatte die 11-Jährige in einem Chat kennengelernt. ©APA
Wegen einer "Liebesbeziehung" mit einer Elfjährigen ist ein 30-jähriger Wiener am Dienstag im Landesgericht zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann war mit der Unmündigen durchgebrannt. Er brachte sie in der Wohnung eines Freundes unter und schlief mehrmals mit ihr. Am 10. Juni wurde er festgenommen, nachdem die Polizei tagelang das verschwundene Mädchen gesucht hatte.

Der Security-Mitarbeiter hatte die Schülerin im vergangenen Jänner in einem Chat kennengelernt. Er hielt sie zunächst für 16. Man tauschte Nummern aus, “und dann hatten wir öfters Telefonsex”, schilderte der Angeklagte einem Schöffensenat. Lange vor dem ersten Treffen verriet ihm das Mädchen ihr wahres Alter: “Das hat mich nicht weiter gestört. Ich wollte mit ihr befreundet sein.”

Schülerin wohnte im Heim

Die aus schwierigen familiären Verhältnissen stammende Schülerin war in einem Heim untergebracht, wo sie sich offenbar nicht wohlfühlte. Schon im Vorjahr wurde sie öfter als abgängig gemeldet. Als sie wegen einer Erkrankung in einem Spital behandelt wurde, besuchte sie der 30-Jährige, wobei er sich im Krankenhaus als Freund der Mutter der Elfjährigen ausgab.

Nach ihrer Entlassung meldete sich der Mann wieder bei der Schülerin, “weil ich sie gern gehabt hab'”. In weiterer Folge ging das ungleiche Paar eine sexuelle Beziehung ein, “weil wir’s beide wollten. Ich hab’ gedacht, es kommt nicht raus”, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Nach ihrer Flucht besorgte er ihr eine Unterkunft

Am 6. Juni brannte die Elfjährige neuerlich durch. “Ich hab’ ihr gesagt, dass das nicht gut ist, wenn sie davonläuft. Das macht mehr Probleme”, berichtete der Angeklagte. Dennoch war er ihr nach ihrer Flucht aus dem Heim behilflich, indem er ihr eine Unterkunft besorgte. Als er erfuhr, dass die Polizei auf Betreiben des Heimträgers nach der Elfjährigen suchte, zerstörte er sein und sie ihr Handy, um die Standort-Ortung zu verhindern. Bis zu seiner Festnahme schlief er täglich mehrmals mit der um 19 Jahre Jüngeren, die sich dem offenbar bereitwillig hingab. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen, ehe der Senat die DVD mit der Aussage der Elfjährigen, die im Zug ihrer kontradiktorischen Einvernahme angefertigt wurde, betrachtete.

“Es kann nimmer weitergehen”

“Wie soll’s weiter gehen?”, wollte Richter Christoph Bauer am Ende vom Angeklagten wissen. Dieser bezog die Frage primär auf seine Beziehung zu dem Mädchen: “Es kann nimmer weitergehen.” “Gibt’s noch Gefühle?”, hakte Bauer nach. “Die hab’ ich. Ich hab’ sie nach wie vor gern”, gestand der Angeklagte. Er werde aber “versuchen, ein neues Leben anzufangen”.

Mädchen befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung

Bei einem Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren schienen dem Senat zwei Jahre angemessen. Davon wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher unbescholtene Security-Mitarbeiter bedingt nachgesehen. Die dreimonatige U-Haft wird auf die Strafe angerechnet. Das Mädchen, das sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet, bekam als Privatbeteiligte 2.000 Euro zugesprochen. “Es ist klar, dass Sie nicht der klassische Kinderschänder sind”, hielt der Richter in der Urteilsbegründung fest. Mit einer “Bagatellstrafe” könne in diesem Fall aber auch nicht vorgegangen werden.

Der 30-Jährige war mit der Entscheidung einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen, Kindesentziehung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses ist daher nicht rechtskräftig.

(APA)

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