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Lieber eine Vorstrafe als eine Diversion

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Angeklagter lehnte Geldbuße von 600 Euro ab – und muss nun 800 Euro bezahlen.

Jeder ist seines Glückes Schmied“, sagte Richter Richard Gschwenter. Er hatte dem geständigen und unbescholtenen Angeklagten eine Diversion in Form einer Geldbuße von 600 Euro angeboten. Der 21-jährige Bregenzer lehnte jedoch ab – der Betrag sei ihm zu hoch.

Daraufhin wurde der gelernte Bäcker gestern am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter Nötigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt – 160 Tagessätze zu je zehn Euro. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 800 Euro.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, obwohl der Angeklagte und Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele damit einverstanden sind. Weil der Angeklagte keinen Rechtsanwalt hatte, erhält er automatisch eine Bedenkzeit von drei Tagen.

Hätte er der Diversion zugestimmt, wäre der dem Gericht zu überweisende Geldbetrag um 200 Euro niedriger ausgefallen. Eine Diversion, mit der der Staatsanwalt einverstanden war, hätte dem Türken zudem eine Vorstrafe erspart. Das Strafverfahren wäre mit der Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.

Der 21-Jährige hatte am 14. Mai seine 22-jährige Exfreundin telefonisch zur Fortsetzung der Beziehung zu nötigen versucht. Er hat zu ihr gesagt, er werde sie an ihrem Arbeitsplatz umbringen, wenn sie die Beziehung nicht wieder aufnehme. Zudem hat er ihr damit gedroht, er werde ihr Auto kaputtmachen, wenn sie keine Zeit für ihn habe.

Urlaub als Arbeitsloser

Er sei seit zwei Monaten arbeitslos und werde jetzt Urlaub machen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Weil der gesunde junge Mann lieber Urlaub mache als zu arbeiten, sei die Höhe des einzelnen Tagessatzes bei ihm mit zumindest zehn Euro anzusetzen, meinte Staatsanwalt Siegele. Der Tagessatz für Arbeitslose beträgt im Regelfall vier Euro. Hätte das Gericht den üblichen Tagessatz für Arbeitslose zur Anwendung gebracht, hätte sich die teilbedingte Geldstrafe nur auf 640 Euro belaufen – 160 Tagessätze à vier Euro.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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