Durch die Verfassungsänderung werden mit 1. Jänner 2014 mehr als 120 weisungsfreie Berufungsbehörden des Bundes und der Länder abgeschafft. Sie gehen in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf.
Mit der Reform, die zu den bedeutsamsten Verfassungsänderungen der Zweiten Republik zu zählen ist, sei eine langjährige Vorarlberger Forderung nach einem verbesserten und beschleunigten Rechtsschutz endlich erfüllt worden, betont Landeshauptmann Wallner. Die Reform sei insbesondere auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten wegweisend, so Wallner weiter. In jedem der neun Länder wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. In die Landesverwaltungsgerichte werden die Aufgaben der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) integriert. Zwei Verwaltungsgerichte des Bundes übernehmen bisher von Bundesbehörden entschiedene Angelegenheiten: Das “Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen” erhält die Aufgaben des unabhängigen Finanzsenats; im “Verwaltungsgericht des Bundes” werden Asylsachen, UVP- und Vergabeangelegenheiten des Bundes konzentriert.
Kürzerer Instanzenzug
Der Instanzenzug wird durch die Reform deutlich abgekürzt: Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte können beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angefochten werden; dies gilt nur, wenn die Beschwerde eine Rechtsfrage aufwirft, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil sie beispielsweise in der bisherigen Judikatur strittig war.
(VLK)
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