Mit insgesamt vier Booten rückten gegen 19 Uhr Wasserrettung und Feuerwehr in Richtung Rohrspitz aus. Eine Polizeistreife hatte in dem Gebiet eine einzelne rote Leuchtrakete wahrgenommen und daraufhin über die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle die Einsatzkräfte alarmiert. Der Grund: Eine rote Leuchtrakete gilt als Seenotzeichen, man musste von einem Boot in akuter Seenot ausgehen.
Rote Rakete gilt als Seenotzeichen
“Zum Glück gab es keine Abgängigkeitsmeldungen oder Berichte über verschwundene Boote”, berichtet Manuel Winkel, Einsatzleiter Unterland der Wasserrettung. Da es keine Anzeichen auf Personen in Seenot gab, konnte die Suche bald abgebrochen werden. “Im ‘Worst Case’ hätte es einen internationalen Seenotalarm geben können”, warnt Winkel. Bei einem solchen Notfall wären bis zu 30 Booten aus allen drei Bodenseeanrainerstaaten im Einsatz. Bei einem Nachteinsatz käme auch ein Helikopter mit Nachtsichtgeräte hinzu.
Missbrauch von Notzeichen strafbar
Winkel warnt davor, Notzeichen wie eine rote Signalrakete zum Spaß einzusetzen. Die rote Signalrakete sei als internationales Seenotsignal durch das Notzeichengesetz geschützt. Wer ein solches mit Absicht missbraucht, um einen Einsatz auszulösen, muss mit Geld- oder sogar mit Freiheitsstrafen rechnen. Nicht zuletzt verursachen solche Einsätze aber Kosten für die meist ehrenamtlichen Helfern von Feuerwehr und Rettung.
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