Persönlich bzw. vom einem bevollmächtigten Boten abgeholt werden können Wahlkarten am Gemeindeamt bis Freitag um 12.00 Uhr.
Wahlkarten-Regelung zur Hofburg-Wahl
Wahlkarten stehen jenen Wahlberechtigten zu, die am Sonntag nicht in das Wahllokal an ihrem Hauptwohnsitz kommen – weil sie verreist, gehunfähig oder krank sind. Die Wahlkarten können ab Erhalt bis Sonntag selbst oder durch einen Boten zur aufgedruckten Bezirkswahlbehörde gebracht, aber auch per Post dorthin geschickt werden. Aufgegeben werden müssen sie so rechtzeitig, dass sie am Sonntag um 17.00 Uhr bei der Wahlbehörde liegen. Die Postkästen werden Samstagvormittag ausnahmsweise geleert und die Wahlkarten zugestellt. Auch für die Stimmabgabe in einem “fremden” Wahllokal am Sonntag ist eine Wahlkarte bei der Bundespräsidentenwahl nötig – wobei auch in diesem Fall ein Bote sie mitnehmen kann.
(apa/red)
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