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Letzte Änderungen beim Islamgesetz - Beschluss kommt am 25. Februar

Das neue Islamgesetz wird Ende Februar fixiert
Das neue Islamgesetz wird Ende Februar fixiert ©EPA (Sujet)
Geringfügige Änderungen hat die Regierung nun noch am Islamgesetz vorgenommen. Im Parlament beschlossen werden soll der Entwurf, der der APA vorliegt, am 25. Februar. Am Donnerstag beschäftigt sich der Verfassungsausschuss damit.
IGGiÖ ist dagegen
Protest gegen Beschluss
MJÖ will Sanac-Rücktritt
Entwurf wird verteidigt
Sanac hat Bedenken
Kritik am Islamgesetz

Aus dem Ausland finanzierte Imame sollen weiter eine Übergangsfrist von einem Jahr erhalten, heißt es in dem Abänderungsantrag, der am Mittwoch an die Klubs verschickt wurde.

Rechtsgrundlage für Muslime

Das Islamgesetz stellt eine neue Rechtsgrundlage für die geschätzten rund 560.000 Muslime in Österreich dar, der derzeit gültige Text stammt aus dem Jahr 1912. Die IGGiÖ ist ihre größte Vertretung mit nach eigenen Angaben 350.000 Mitgliedern, auch die Vertretung einiger Aleviten (ALEVI) wird im Gesetz berücksichtigt. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereinen, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.

Anlehnung durch IGGiÖ

Bis zuletzt hatte der Schurarat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den Entwurf zum neuen Islamgesetz abgelehnt. Der Passus, wonach die Vereine nicht aus dem Ausland finanziert werden sollen, ist laut Moslemvertretern verfassungswidrig, einen Gang zum Verfassungsgerichtshof schloss IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac bis zuletzt nicht aus. Auch die Möglichkeit des Staates, Vereine, die den Bestimmungen nicht entsprechen, auflösen zu können, wurde heftig kritisiert.

Eine aktuelle Änderung in der bereits im Dezember des Vorjahres vom Ministerrat abgesegneten Regierungsvorlage betrifft die Aufhebung der Anerkennung als Religionsgesellschaft. Diese soll nicht wie ursprünglich geplant durch den Bundeskanzler erfolgen, sondern durch die Bundesregierung. Die Minister Josef Ostermayer (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) reagierten damit auf Kritik von Experten im Verfassungsausschuss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Aufhebung von einer breiten Zustimmung – von Unterrichtsressort bis zum Justizministerium – getragen wird. Unverändert wird die Rechtspersönlichkeit einer Kultusgemeinde durch den Bundeskanzler aufgehoben.

Islamstudium: Änderungen im Islamgesetz

Eine weitere Änderung betrifft das geplante Islamstudium: Bei Lehrenden soll es sich nun explizit um Anhänger der jeweiligen Glaubenslehre innerhalb des Islam handeln. Damit will die Regierung die “breite Akzeptanz der Ausbildung der Absolventen in den jeweiligen Religionsgesellschaften sicherstellen”, heißt es. Die Forderung nach der zwingenden Voraussetzung einer Mitgliedschaft bei der IGGiÖ oder ALEVI wurde hingegen nicht erfüllt, da dies etwa Probleme bei Auslandsbestellungen mit sich bringen würde.

Anpassung bis zur nächsten Wahl

Die Verfassung und die Statuten der anerkannten Religionsvertretungen in Österreich müssen nun bis 31. Dezember 2015 in Einklang mit dem neuen Gesetz gebracht werden. Bisher war vorgesehen, dass die Anpassung bis zur nächsten Wahl geschehen muss. Im Fall der IGGiÖ wäre das entgegen der ursprünglichen Annahme bereits in den kommenden Monaten der Fall gewesen. Das Kultusamt muss über diese Anpassungen bis 1. März 2016 entscheiden.

Kritik am Islamgesetz

An der von Muslime-Vertretern am meisten kritisierten Passage im Islamgesetz hat die Regierung nicht wirklich gerüttelt. Religiöse Funktionsträger aus dem Ausland dürfen ihre Funktion bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben. Die Forderung nach längeren Übergangsfristen darüber hinaus wurde seitens der Regierung nicht erfüllt.

(apa/red)

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