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Leserreporter in Vorarlberg: Was darf man alles tun?

Unfall, Brand, Überfall - wer war nicht schon mal Zeuge eines Tatbestandes. Schnell wird ein Bild oder ein kurzes Video gemacht und mit Freunden oder den Medien geteilt. Doch was darf ein so genannter Leserreporter überhaupt alles? Mario Breuß von der LPD Vorarlberg erklärt, was erlaubt ist und was nicht. 

In der heutigen Zeit wird sofort alles mit dem Handy festgehalten. Doch wer Bilder, beziehungsweise Videos von einem Tatbestand macht, muss auf einiges achten.

Keine Sonderrechte

“Ein Leserreporter hat alle Gesetze und Normen einzuhalten genau wie jeder andere Bürger auch. Er hat keine Sonderrechte wie sie einem Reporter zukommen. So kann auch ein Leserreporter gegen Gesetze verstoßen”, weiß Mario Breuß von der Landespolizeidirektion. Das bedeutet, ein Leserreporter kann unter anderem gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen oder auch gerichtliche Tatbestände erfüllen, wie die Bekämpfung einer allgemeinen Gefahr.

Extrem Fälle führen zur Anzeige

Welche Strafen einen Leserreporter drohen können, hängt von der jeweiligen Situation ab. So kann zum Beispiel das Filmen, beziehungsweise das Fotografieren beim Autofahren, 72 Euro kosten. In extrem Fällen kann es sogar zur Anzeige kommen. Besonders heikel wird es wenn Bilder von Tatbeständen auf sozialen Netzwerken publiziert und geteilt werden. Denn das Teilen solcher Inhalte kann eine Verwaltungsübertretung nach dem Vorarlberger Jugendschutzgesetz sein. Zudem können die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und abgebildeten Personen verletzt werden.

Auf was ein Leserreporter noch achten sollte, erfahren Sie im Video.

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