1. September 2012 09:43; Akt.: 1.09.2012 09:43

Lehrling (20) randalierte mit zwei Promille: Prozess

Der Lehrling konnte sich an die Vorfälle nur noch bruchstückhaft erinnern. Der Lehrling konnte sich an die Vorfälle nur noch bruchstückhaft erinnern. - © Bilderbox/Symbolbild
von NEUE/Seff Dünser - Feldkirch – “Das nächste Mal kommen Sie nicht mehr mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon”, sagte Richterin Melanie Kuen zu dem 20-Jährigen. Der in Vorarlberg lebende Deutsche wurde nun bereits zum sechsten Mal gerichtlich verurteilt.

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Er weist vier Vorstrafen auf – eine Verurteilung war eine Zusatzstrafe. “Alle sind einschlägig”, merkte die Richterin an, “wegen Aggressionsdelikten”.

Wegen schwerer Sachbeschädigung und Diebstahls wurde über den arbeitslosen Lehrling am Landesgericht Feldkirch eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro verhängt – 240 Tagessätze zu je vier Euro. Dazu kommen 200 Euro aus dem Widerruf einer Verurteilung von 2009 wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung. Einem der Geschädigten muss der Bursche zudem 2000 Euro als Schadenersatz bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte zwei Jahre Gefängnis betragen.

Mit zwei Promille Alkohol im Blut hatte der 20-Jährige am 23. Juni nach durchzechter Nacht in einem Mehrparteienhaus in Sulz randaliert. Zunächst hat er seiner Gastgeberin in deren Wohnung mit der Hand einen Glastisch zerschlagen. “Auf einmal hat es bei ihm einen Schalter umgelegt”, sagte die 24-Jährige.

Danach verschmierte der aggressive Bursche den Hausgang und trat eine Haustür ein. Vor dem Mehrparteienhaus trat und schlug er gegen drei abgestellte Autos und verursachte so bei einem Fahrzeug eine Delle. Die Delikte wurden als schwere Sachbeschädigung gewertet, weil sich der Gesamtschaden auf mehr als 3000 Euro beläuft.

Davongefahren ist der betrunkene Randalierer mit einem geklauten Fahrrad. Er könne sich an die Vorfälle nur noch bruchstückhaft erinnern, sagte der Angeklagte. Warum er sich dann schuldig bekenne, wollte die Richterin wissen. Weil “sonst keiner da war, dann kann nur ich es gewesen sein”, meinte der junge Erwachsene.



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