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Lehrerin soll Geld veruntreut haben

Lehrerin kämpft gegen Kündigung
Lehrerin kämpft gegen Kündigung ©VOL.AT / Bilderbox
Feldkirch - Volksschullehrerin bestreitet strafrechtliche Vorwürfe und bekämpft nun vor dem Arbeitsgericht ihre vom Land ausgesprochene Kündigung.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch führt gegen die Lehrerin ein anhängiges Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Veruntreuung. Die Volksschullehrerin wird verdächtigt, in ihrer ehemaligen Schule 6.000 Euro veruntreut zu haben.

Deswegen hat das Land Vorarlberg die Landeslehrerin am 18. März 2016 gekündigt. Die Kündigungsfrist ist am 31. Mai abgelaufen. Mit einer Klage gegen das Land bekämpft die Lehrerin nun vor dem Arbeitsgericht die Dienstgeberkündigung. Die Klägerin weist die strafrechtlichen Vorwürfe zurück.

Der von Richter Klaus Schurig geleitete Arbeitsprozess hat gestern am Landesgericht Feldkirch begonnen. Dabei einigten sich die Streitparteien darauf, den Arbeitsprozess bis zur Beendigung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu unterbrechen. Abgewartet wird damit die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erheben oder das Verfahren einstellen wird.

Derzeit ist ein Bezirkspolizeikommando mit den Ermittlungen betraut. Nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann der Arbeitsprozess auf Antrag einer der Streitparteien fortgesetzt werden.

6000 Euro Schaden

Der von der Lehrerin angeblich angerichtete Schaden bewege sich in einer Größenordnung von 6.000 Euro, sagte Beklagtenvertreter Rainer Santner am Montag während des Arbeitsprozesses. Die Kündigung sei vor allem deshalb erfolgt, so der Anwalt des Landes, weil unklar sei, was mit 1.150 Euro für ein Schulprojekt geschehen sei. Dieser Spendenbetrag sei der Lehrerin von Eltern ihrer Schüler bar übergeben worden. Damit hätten von Schülern produzierte Kochbücher finanziert werden sollen.

Zur Last gelegt wird der Lehrerin aus dem Oberland unter anderem auch, bei ihrem Schulwechsel Lehrmaterialien unterschlagen zu haben.

Seine Mandantin habe sich nicht bereichert, sagte vor dem Arbeitsgericht Klagsvertreter Bertram Grass. Allenfalls seien bei der Lehrerin organisatorische Defizite zu bemängeln. Die Kündigung sei zu Unrecht erfolgt und auch zu spät. Das Land habe aus einer Mücke einen Elefanten gemacht. Dabei gebe es ja nicht einmal eine Mücke, sondern nur viel Lärm um nichts. Für mangelnde Aufsicht durch den Schuldirektor werde nun eine Schuldige gesucht.

Kein Vergleichsangebot

Das Land werde in dem Arbeitsprozess kein Vergleichsangebot unterbreiten, sagte Beklagtenvertreter Santner. Vor der Kündigung habe sich ein Personalvertreter vergeblich für eine zweite Chance für die Lehrerin eingesetzt.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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