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Legal: Alkolenker behilft sich mit tschechischem Führerschein

EU-Führerschein: Nach EU-Recht kann man den Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat erwerben. Voraussetzung: der Wohnsitz dort.
EU-Führerschein: Nach EU-Recht kann man den Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat erwerben. Voraussetzung: der Wohnsitz dort. ©APA (Themenbild)
Schwarzach - Einem 36-jährigen Montafoner ist 2003 wegen Alkohols am Steuer der österreichische Führerschein abgenommen worden. Später scheiterte er an der angeordneten verkehrspsychologischen Untersuchung. Der Mann darf aber weiterhin mit seinem daraufhin mithilfe eines Dolmetschers in Tschechien erworbenen Führerschein in Österreich unterwegs sein.

Nach fünf Jahren war dem Lenker bei einer Verkehrskontrolle in Österreich der Führerschein wegen der fehlenden psychologische Nachschulung abgenommen worden. Laut ORF-Vorarlberg hat der Verwaltungsgerichtshof nun einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aufgehoben. Nach EU-Recht kann man den Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat erwerben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz dort. Diesen hatte der Vorarlberger tatsächlich – für ein halbes Jahr. (APA)

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