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"Öffentliches Interesse": Heliskiing in Vorarlberg trotz grüner Ablehnung bis 2021 erlaubt

Bregenz - Bis mindestens 2021 bleibt Heliskiing in Vorarlberg als einzigem österreichischen Bundesland in eng gesteckten Rahmen erlaubt. Getragen wird diese Entscheidung aber nicht von der gesamten Landesregierung.
SPÖ gegen Heliskiing
Gutachten zum Heliskiing positiv
Das sagen Vorarlberger zum Heliskiing

Per Ausnahmegenehmigung ist Heliskiing am Arlberg noch bis mindestens 2021 erlaubt – mit starken Einschränkungen betreffend der anzufliegenden Gipfeln und Zeiten. Argumentiert wird dies vonseiten Landesstatthalters Karlheinz Rüdisser und Landesrat Erich Schwärzler (beide ÖVP) mit einem öffentlichen Interesse.

Öffentliches Interesse – der Touristen

So sei das Heliskiing eine Bereicherung des Tourismusangebots im Land, erklärt man mit Blick auf die benachbarte Schweiz. Dort ist das Heliskiing in allen Kantonen erlaubt. Auch für die Piloten, die neben dem Heliskiing auch noch für die Bergrettung fliegen, stelle die Flugpraxis Übung und eine Stärkung der Ortskenntnis dar. Die Bergrettung erhält für ihre Leistungen aus dem Rettungsfonds jährlich rund 650.000 Euro. Wucher als Betreiber des Heliskiings erhält als Vermieter der Räume für die Flugrettung im Hangar in Zürs „ein Entgelt für die Nutzung des Stützpunktes“.

Grüne wurden überstimmt

Wenig begeistert ist und bleibt man davon nicht nur bei Umweltschutzorganisationen – sondern auch beim Koalitionspartner. Die Grünen rund um Landesrat Johannes Rauch sind alles andere als begeistert von der Sondergenehmigung. Lech sei auf dieses Tourismusangebot kaum angewiesen. Bei der Entscheidung wurde man jedoch vom Koalitionspartner überstimmt.

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