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Anklage: Kontrolleur verletzte Skilehrer in Vorarlberg

Der Angeklagte bestritt in der Hauptverhandlung die Vorwürfe
Der Angeklagte bestritt in der Hauptverhandlung die Vorwürfe ©VOL.AT
Feldkirch - Der Strafprozess soll mit einem Tatausgleich zwischen Angeklagtem und mutmaßlichem Opfer enden.

Aus dem Ruder gelaufen sei die Ausweiskontrolle eines Skilehrers am 13. Februar auf der Schlegelkopfpiste in Lech, sagte Staatsanwalt Simon Mathis in seinem Anklagevortrag. Der öffentliche Ankläger wirft dem Kontrolleur vor, er habe den Skilehrer zu Boden gestoßen und dabei leicht verletzt. Danach sei er davongefahren, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

Gar nicht berührt

Der im Namen der Landesregierung für den Skilehrerverband tätige Kontrolleur wurde wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und Imstichlassen eines Verletzten angeklagt. Der unbescholtene Angeklagte bestritt in der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch die Vorwürfe. Er habe den 52-jährigen Skilehrer gar nicht berührt, sagte der 63-Jährige, der hauptberuflich als Polizist tätig ist.

Strafrichterin Claudia Hagen sagte, der Vorfall auf der Skipiste gehöre nicht vor ein Strafgericht. Sie beschloss, das Strafverfahren mit einem Tat­ausgleich diversionell zu beendigen. Der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer waren damit einverstanden, der seine Zustimmung andeutende Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Nun soll ein Konfliktregler des Bewährungshilfevereins Neustart ein der Versöhnung dienendes Gespräch mit dem Angeklagten und dem Skilehrer führen.

Damit könnte dem angeklagten Polizisten ein Schuldspruch und damit eine Vorstrafe erspart bleiben. Der Skilehrer sagte als Zeuge, er habe den Kontrolleur vergeblich darum gebeten, die Ausweiskontrolle nicht im engen Steilstück der Piste, sondern weiter unten an einer günstigeren Stelle vorzunehmen. Der Angeklagte habe das aber abgelehnt und ihn mit der Schulter während der Talfahrt wiederholt angerempelt und zu Fall gebracht.

Seine englische Skischülerin könne seine Angaben bestätigen, sagte der Zeuge. Sollte der Tatausgleich gelingen, müsste die Engländerin vor Gericht nicht als Zeugin aussagen.

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