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Lebenslange Haft nach Mord an Transgender-Prostituierter

Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. ©APA
Nach dem brutalen Mord an der Geheimprostituierten Hande Ö. im Jänner ist der 32-jährige Täter im Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Beim Prozess
Details zum Prozess

Jener 32-jährige Mann, der am 19. Jänner 2015 die Geheimprostituierte Hande Ö. (34) in ihrer Wohnung in Wien-Ottakring bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend erstickt hatte, ist am Donnerstag im Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Mordes fiel mit 7:1 Stimmen deutlich im Sinne der Anklage aus.

Die Höchststrafe erscheine in diesem Fall “tat-, schuld, und unrechtsangemessen”, stellte Richter Ulrich Nachtlberger in der Urteilsbegründung fest. Verteidiger Peter Philipp, der in Richtung Körperverletzung mit tödlichem Ausgang plädiert hatte, legte nach Rücksprache mit seinem Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

“Grauenvolle Tat”

Nach dem dritten Besuch am 19. Jänner in der Ottakringer Wohnung der 34-Jährigen sei es zu “der grauenvollen Tat” gekommen, bei der es dem Angeklagten geradezu darauf angekommen sei, “das Opfer zu vernichten”, sagte die Staatsanwältin. Wie im Zuge der Obduktion zutage kam, hatte der massive, bei einer Körpergröße von 1,75 Meter zwischen 120 und 130 Kilo schwere Mann die gleich große, aber 56 Kilo leichte Frau am Hals gepackt und zugedrückt.

Laut Gerichtsmediziner verlor Hande Ö. nach sechs bis sieben Sekunden infolge des “heftigen und schlagartigen Zupressens” des körperlich deutlich überlegenen Mannes das Bewusstsein. Der Würgeakt habe im konkreten Fall ähnliche Folgen gehabt, “wie er beim Erhängen eintritt”, sagte Risser.

Angeklagter sprach von Kampf nach dem Sex

An die Verantwortung des Angeklagten, derzufolge es zu einem “Kampf” gekommen sei, nachdem ihn Hande Ö. nach dem Sex aus unerfindlichen Gründen angegriffen habe, ihm mit ihren langen Fingernägeln in die Mundhöhle gefahren sei und dabei die Wange aufgerissen habe (“Das hat sehr wehgetan, es war sehr schmerzhaft”), vermochte der Gerichtsmediziner nicht zu glauben: “Da gibt es keinen Kampf bei diesen Masseverhältnissen.”

(APA, Red.)

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