Lebenslang für gebürtige Tirolerin in der Schweiz
Die Frau hatte nach jahrelangem Leugnen im vergangenen Dezember vor Gericht zugegeben, in der Nacht auf dem 24. Dezember 2007 in ihrer Wohnung in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge getötet und schon 1999 ein Baby erstickt zu haben. Bis zu diesem Geständnis war man von einem Fall von plötzlichem Kindstod ausgegangen.
Während des Strafvollzugs hat die Frau eine ambulante Therapie zu absolvieren. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Anklage. Diese hatte eine stationäre Maßnahme, wie die Verteidigung sie verlangte, abgelehnt.
Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann der oder die Inhaftierte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Da die nun Verurteilte bereits fünf Jahre in Haft ist, könnte sie in zehn Jahren ein solches Gesuch einreichen.
Die Taten waren offenbar das Resultat von schweren Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit dem Fehlen einer inneren Instanz, welche Realität, Gefühle und Gedanken als solche erkennt und einordnet.
Bereits Anfang 2010 hatte das Zürcher Geschworenengericht die Frau wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Kassationsgericht hob später das Urteil wegen ungenügender Verteidigung auf. Weil das Geschworenengericht inzwischen abgeschafft ist, war neu das Bezirksgericht Horgen zuständig.
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