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Le Duigou: Markenstreit um das Wörtchen „derzeit“

Le Duigou und Müller: Markenstreit um Wörtchen "derzeit".
Le Duigou und Müller: Markenstreit um Wörtchen "derzeit". ©VOL.AT/Roland Paulitsch
Feldkirch - Anhängiger Zivilprozess: Darf der Drogeriekonzern Müller nach der Übernahme den Markennamen Le Duigou kostenlos verwenden?
Aus Le Duigou wird Müller


Gleich drei Zivilprozesse zwischen dem Vorarlberger Parfümerie-Familienunternehmen Le Duigou und dem deutschen Drogeriekonzern Müller sind derzeit am Landesgericht Feldkirch anhängig. Im neuesten Rechtsstreit nach der 2011 im Streit erfolgten vollständigen Übernahme von Le Duigou durch Müller behauptet Le Duigou Markenschutzverletzungen durch Müller und fordert dafür mehr als 100.000 Euro an Schadenersatz.

Auf Tragetaschen und Gutscheinen verwende Müller unberechtigt den Markennamen Le Duigou, meint Klagsvertreter Josef Lercher. Müller habe nur das Unternehmen Le Dui­gou GmbH gekauft. Deshalb müsste der deutsche Konzern mit rund 30.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 3,5 Milliarden Euro auf die Tragetaschen und Gutscheine der ehemaligen Le-Duigou-Filialen Le Duigou GmbH schreiben, um sich keiner Markenrechtsverletzung schuldig zu machen.

Gestritten wird in dem anhängigen Zivilprozess vor allem um die Auslegung des Wörtchens „derzeit“. Im zwischen Le Duigou und Müller 2010 abgeschlossenen Rahmenvertrag wurde festgehalten, die Gesellschaften dürften die Marke Le Duigou derzeit unentgeltlich nutzen. Le-Duigou-Anwalt Lercher hält das für eine klare Regelung: Die Marke dürfe so lange kostenlos verwendet werden, bis die Erlaubnis dafür widerrufen werde und Le Duigou habe nach dem Zerwürfnis die Erlaubnis widerrufen.

Was bedeutet „derzeit“?

Müller-Anwalt Peter Armstark hingegen meint, für eine klare Formulierung habe der Passus „bis auf Widerruf“ gefehlt. Richterin Julia Summer sagte, es wäre derzeit vielleicht klüger, den Prozess auf den Grund des Anspruchs einzuschränken. „Was bedeutet das ,derzeit‘?“, fragte lächelnd Kläger Andre Le Duigou, der nach seinem Ausscheiden aus der gemeinsamen Firma mit Müller inzwischen wieder eigene Le-Duigou-Geschäfte in Dornbirn und Feldkirch betreibt.

Le Duigou fühlt sich von Konzernchef Erwin Müller über den Tisch gezogen und ärgert sich darüber, dass der Deutsche zu keinem der Feldkircher Prozesse aus Ulm anreist. Erwin Müller sei 81 Jahre alt, führe einen Konzern und „lässt sich nicht von Ihnen anflegeln“, sagte der Wiener Müller-Anwalt Armstark (69). Im Markenprozess ging es phasenweise derart emotional zu, dass die beiden Anwälte und der Kläger gleichzeitig laut redeten und Richterin Summer, bevor sie die drei Männer zur Ruhe rief, das verbale Chaos zunächst mit einem Lächeln quittierte.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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