Lingenau (mima) Peter Wilburger kritisiert, dass hier den Betroffenen von Seiten der Gemeinde Lingenau schon vor Jahren eine Lösung versprochen wurde, „leider bisher noch nichts unternommen wurde, die gefährliche Situation zu entschärfen. Wahrscheinlich muss zuerst jemand ernsthaft verletzt werden, bis etwas unternommen wird,” so Wilburger.
Lingenaus Bürgermeisterin Anette Sohler bestätigt, dass die Verlängerung des Gehsteiges Richtung Hittisau schon mehrmals besprochen wurde. Gerade erst vor kurzem habe sie ein längeres Gespräch mit einem betroffenen Anrainer geführt und ihm zugesichert, dass dieses Jahr jedenfalls die Grundablöse für den erforderlichen Grund durchgeführt wird, da in diesem Bereich unbedingt ein Gehsteig erforderlich ist. „Zwischenzeitlich habe ich in dieser Sache schon mehrere Gespräch geführt. Die Ausführung des Gehsteigs selber wird mittelfristig angedacht und so ist für dieses Jahr die Grundablöse budgetiert,” so das Lingenauer Gemeindeoberhaupt.
Angelegenheit des Landesstraßenbauamtes
Sohler betont aber weiter, dass sich der geplante Gehsteig grundsätzlich außerorts an der L 205 befindet und daher das Landesstraßenbauamt für die Errichtung zuständig sei. „Nach § 13 des Landesstraßengesetzes ist die Errichtung eines Gehsteiges nur innerorts an die Gemeinde übertragen, ansonsten Kompetenz des Landesstraßenbauamtes.” Da aber in diesem Bereich keine hohe Fußgängerfrequenz vorliege, habe das Landesstraßenbauamt mitgeteilt, dass sie die Errichtung eines Gehsteiges nicht durchführen. „Somit bleibt es Gemeindesache, ich bin aber mit dem Landesstraßenbauamt weiterhin in Verbindung und wie schon gesagt, für dieses Jahr ist die Ablöse des erforderlichen Grundes bereits budgetiert,” so Anette Sohler.
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