Damit würden sie bei einer gleich hohen Wahlbeteiligung wie 2004 – nämlich rund 60 Prozent – die Fünf-Prozent-Hürde überspringen. Die Grundmandate in den vier Wahlbezirken wären bei einer 60 Prozent-Wahlbeteiligung zwischen 3.800 Stimmen (Bezirk Dornbirn) und knapp 4.100 Stimmen (Bezirk Bregenz) zu haben.
Die etwa 260.600 Wahlberechtigten bestimmen am 20. September über die Sitzvergabe im seit 1959 36-köpfigen Landesparlament. Dabei werden die Mandate auf zwei Ebenen verteilt: In den vier Wahlbezirken – die mit den politischen Bezirken übereinstimmen – werden die Grundmandate vergeben, im zweiten Ermittlungsverfahren auf Landesebene die Restmandate. Restmandate können nur jene Listen bekommen, die entweder ein Grundmandat erreicht oder landesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.
Seit 2004 werden basierend auf der Volkszählung von 2001 im Bezirk Bludenz sechs Mandate vergeben, im Bezirk Dornbirn acht. In den bevölkerungsreichsten Bezirken Feldkirch und Bregenz bewerben sich die Parteien um zehn bzw. zwölf Mandate.
Die Anzahl der für ein Mandat notwendigen Stimmen hängt von der Wahlbeteiligung ab: Je mehr Leute wählen gehen, desto mehr Stimmen sind erforderlich. Bei der Landtagswahl 2004 lag die Fünf-Prozent-Hürde bei einer Wahlbeteiligung von 60,64 Prozent bei 7.294 Stimmen. Die erforderliche Stimmenanzahl für die Grundmandate lag zwischen 3.322 im Bezirk Dornbirn und 3.907 im Bezirk Bregenz. Zum Vergleich: Die “beste” vor fünf Jahren am Landtags-Einzug gescheiterte Liste “Vau-Heute” konnte landesweit 3.046 Stimmen für sich verbuchen.
Beträgt die Wahlbeteiligung auch heuer etwa 60 Prozent, liegt die Fünf-Prozent-Schwelle bei etwa 7.800 Stimmen. Geben hingegen 70 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, müssen die Wahlwerber über 9.100 Stimmen erhalten, um auf fünf Prozent Stimmenanteil zu kommen. Die erforderliche Stimmenanzahl für ein Grundmandat beläuft sich bei einer Wahlbeteiligung von 70 Prozent auf Werte zwischen rund 4.400 (Bezirk Dornbirn) und 4.700 (Bezirk Bregenz).
Die Wahlbeteiligung war im Jahr 2004 – als erstmals keine Wahlpflicht mehr bestand – die große Unbekannte. Mit 60,64 Prozent brach sie damals gegenüber 1999 um über 27 Prozentpunkte ein. Heuer rechnet man allgemein mit einem Wert zwischen 60 und 70 Prozent. Bei den bisher letzten Vorarlberger Gemeindewahlen im Jahr 2005 gaben 64,92 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, bei den Nationalratswahlen waren es zuletzt 71,42 Prozent (2008) bzw. 70,04 Prozent (2006).
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