Das Ländle gilt als besonders föderalismusaffines und selbstbewusstes Land, was sie auf “die Nähe zur Schweiz und die Entfernung von Wien” schiebt. In einer Pressekonferenz am Montag in Linz zog ihr Vorgänger Friedrich Bernhofer (V, OÖ.) Bilanz, seine Nachfolgerin gab einen Ausblick auf ihre Funktionsperiode.
Mennel: “Es bedarf einer stärkeren Beteiligung der Bürger”
Mennel hat den Vorsitz mit 1. Juli von Bernhofer übernommen. Zum Jahreswechsel wird sie vom Niederösterreicher Hans Penz (V) abgelöst. Sie will die bisherige Praxis beibehalten, mit Vorgänger und Nachfolger eine Art Troika zu bilden, um die Arbeit kontinuierlich zu gestalten. Mennel möchte im kommenden halben Jahr vor allem das Thema Demokratiereform aufgreifen. “Es bedarf einer stärkeren Beteiligung der Bürger”, ist sie überzeugt. In Vorarlberg habe man mit der Einrichtung von sogenannten Bürgerräten zu bestimmten Themen gute Erfahrungen gemacht. Zudem strebt sie eine bessere Vernetzung der Landtage untereinander an.”Mir kommt vor, dass Bundesregelungen, die die Länder betreffen, immer öfter den Landtagen nur mitgeteilt werden” ohne die Länder im Vorhinein einzubinden, kritisierte Mennel. Als Beispiel nannte sie das Immunitätsgesetz. Auch beim Transparenzpaket habe Vorarlberg ein “besseres und praktikableres” geschnürt als der Bund. Sie sei daher der Ansicht, dass die Länder in solchen Fällen Vorreiter sein und Landesregelungen auch auf Bundesebene Durchschlag finden sollten. Es sei zudem wichtig, dass Landtage die Möglichkeit von Subsidiaritätsprüfungen verstärkt nutzen, ist sie überzeugt.
Bundesratsreform soll forciert werden
Die Reform des Bundesrates soll weiter forciert werden. Georg Keuschnigg (V, Tirol), der mit 1. Juli turnusmäßig den Vorsitz in der Länderkammer übernommen hat, habe ihr bereits versichert, sie ebenfalls vorantreiben zu wollen. Die Landtagspräsidenten peilen eine Umgestaltung nach deutschem Vorbild an. Der Bundesrat sollte dann nur mehr mit Themen befasst werden, die Länderinteressen unmittelbar berühren und ein Vetorecht bekommen. Er könnte dann Gesetze an den Nationalrat zurückverwiesen, während bisher nur eine zeitliche Verzögerung möglich war. Einen Zeitrahmen für die Durch- bzw. Umsetzung der Reform gibt es nicht.
(APA)
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