Nach Ablauf der Stellungnahmefrist für die Verteidiger habe die 5. Strafkammer des Landgerichts München II mit Beschluss vom Donnerstag entschieden, dass das Urteil vom 13. März in dieser Form veröffentlicht werden könne, teilte das Oberlandesgericht München mit. Das Münchner Landgericht hatte den früheren Bayern-Präsidenten wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Juni hatte der 62-Jährige seine Haft angetreten.
Das Urteil des OLG im Fall Hoeneß
Das Urteil über Hoeneß kann von der Homepage des Landgerichts München II als pdf-Datei heruntergeladen werden. Somit ist das Urteil öffentlich eingesehbar. Der Hintergund dieser Entscheidung ist die Pressefreiheit, in deren Rahmen Deutsche Gerichte verpflichtet sind, Urteilsbegründungen zur Veröffentlichung freizugeben.
In der Urteilsbegründung sind Hoeneß’ Transaktionen detailliert aufgeführt. Teilweise dreistellige Spekulationssummen warfen für den Ex-Bayern-Boss riesige Gewinne ab, und führten schlußendlich zu seiner Verurteilung.
Hoeneß jonglierte dreistellige Millionenbeträge
Derzeit sitzt Uli Hoeneß seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg in Bayern ab. Die Strafe könnte sich bei guter Führung auf 21 Monate verkürzen. Bereits im Frühjahr wird Hoeneß als Freigänger wieder einen Job beim FC Bayern München bekommen.
(Red./dpa)
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