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Landesvolksanwältin zieht positive Bilanz

©VOL.AT/Hartinger
Pascal Pletsch (VOL.AT) pascal.pletsch@russmedia.com
Bregenz - Mit dem Tätigkeitsbericht für 2014 präsentierte Landesvolksanwältin Gabriele Strele gleichzeitig auch ihre letzte Jahresbilanz in dieser Funktion.

629 Fälle wurden durch die Landesvolksanwaltschaft 2014 behandelt. Dies ist ein Rückgang gegenüber 2013  von 13, gegenüber 2012 gar von 45 Fällen.

Baurecht sorgt für meiste Anfragen

Wie auch in den Vorjahren behandelte die Volksanwaltschaft auch 2014 die meisten Anfragen rund um die Sachgebiete Baurecht und Raumplanung. 197 Anfragen zu diesen Themen landeten auf dem Schreibtisch der Volksanwältin. In den weitaus meisten Fällen ging es bei den Anfragen um sogenannte Nachbarrechte. Ob die Einhaltung des Bauabstandes, Beschwerden über geplante Zufahrten, unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Orts- und Landschaftsbildes oder das Thema Umwidmungen, die Anfragen kamen neuerlich aus allen Bereichen.

Antidiskriminierungsstelle mit konstanten Anfragen

Konstant blieben auch die Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle. Hierbei fallen in die Zuständigkeit der Landesvolksanwaltschaft alle Vorgänge die in der Regelungskompetenz des Landes liegen.  2014 erfolgten 23 Anfragen, wobei es sich um alle Bereiche von Diskriminierung gehandelt hat. Die meisten Beschwerden betrafen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung oder ethnischen Zugehörigkeit. Aber auch Beschwerden über Diskriminierungen in Pflichtschulen und aufgrund des Geschlechts wurden von der Landesvolksanwaltschaft behandelt.

Kritik an Pflegeschlüssel

Seit 2013 ist die Landesvolksanwaltschaft für die Überprüfung von Einrichtungen mit möglicher Freiheitsentziehung gemäß OPCAT und Behindertenrechtskonvention zuständig. 2014 wurden deshalb zwei Pflegeheime, drei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe überprüft. Von Seiten der Volksanwaltschaft gab es dabei Lob für alle überprüften Einrichtungen für das große Engagement der Betreuer und das sichtbare Wohlbefinden der betreuten Personen.

Allerdings gab es auch mehrere Kritikpunkte, die an das Land weitergeleitet worden sind. Zum Einen wurden bei Pflegeheimen die hohen Vorgaben des Landes beim Personalschlüssel kritisiert. In der Realität sei das Mindestpersonal bei wechselnden Pflegestufen nicht einzuhalten. Menschen mit Behinderung, die in Pflegeheimen wohnen, brauchen eine andere Art von Betreuung, damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine Einbindung in die Gesellschaft möglich wird. Hier werde von Seiten des Landes bereits an einer Lösung gearbeitet.

Inklusion muss ernst genommen werden

Auch beim Thema Inklusion sei das Land gefordert. Für die Landesvolksanwältin bedarf es neuer Modelle und konkreter Leitbilder, damit Inklusion nicht nur ein Schlagwort bleibt. Die betreffe neben dem Bereich der Werkstätten auch die Bildung.

Mehr Geld für Kinder- und Jugendhilfe

Auch im Bereich Kinder- und Jugendhilfe gibt es Kritik von Seiten der Volksanwältin. So wird bemängelt, dass Kindern im Rehabereich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen als im Jugendhilfebereich. Ein weiterer Kritikpunkt war die teilweise Überbelegung in der geprüften Einrichtung.

 

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