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Landesrechnungshof prüft das Finanzmanagement: "Stichproben haben Kontrolllücken aufgedeckt"

Mit dem Landesbudget in Höhe von 1,73 Milliarden Euro im Prüfjahr 2016 sind eine viele Vielzahl von Finanztransaktionen verbunden. Der Landesrechnungshof prüfte, inwiefern bestehende interne Kontrollen geeignet sind, ein Fehlverhalten in diesen Bereichen möglichst zu vermeiden, sowie Risiken systematisch zu erfassen, beurteilen und steuern.

Ein funktionierendes Internes Kontrollsystem, kurz IKS, sorgt dafür, dass Verwaltungsabläufe nicht nur wirksam und wirtschaftlich umgesetzt, sondern auch eine zuverlässige Berichterstattung gewährleistet und rechtliche Regelungen eingehalten werden. Auf Grundlage eines Risikomanagements werden vorbeugend, Kontrollen wie das Vier-Augen-Prinzip in die Arbeitsabläufe eingebaut oder eine Trennung von entscheidenden, ausführenden und kontrollierenden Funktionen beachtet.

Bewusstsein muss weiter gestärkt werden

“Das Bewusstsein für Systematik und Nutzen Interner Kontrollsysteme sollte generell in der Landesverwaltung weiter gestärkt werden, da vorbeugende Maßnahmen in der Regel mit geringeren Kosten verbunden sind”, fordert Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr.

Steigende Geldbeträge fordern wirksames IKS

Jedes Jahr wird ein langfristiger Euro-Kredit aufgenommen. Im Jahre 2016 entsprach dies neun Millionen Euro, 2017 elf Millionen Euro. Die Höhe des Kredites ist durch die im Regierungsziel verankerte Nettoneuverschuldung von Null begrenzt. Zur kurzfristigen Finanzierung während des Jahre werden ein Überziehungsrahmen sowie zusätzliche Kredite mit einer Laufzeit von wenigen Tagen oder Wochen, sogenannte Barvorlagen, in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme und Höhe dieser beiden kurzfristigen Finanzierungsformen stiegen deutlich. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 20 Barvorlagen mit einer durchschnittlichen Höhe von je 19,80 Millionen für acht Tage aufgenommen. 2017 waren es bereits in den ersten drei Quartalen 18 Barvorlagen mit je 30,17 Millionen für 20 Tage.

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Kontrolllücken durch Stichproben aufgedeckt

Die Prüfung des Landesrechungshofes ergab, dass wesentliche Abläufe nur teilweise dokumentiert sind. Bei der Aufnahme von Barvorlagen stellte er in Stichproben fest, dass dieser Ablauf, trotz eingeführter Kontrollmechanismen, grundsätzlich von einer Person allein durchgeführt werden könnte.

Verbesserungspotential in der Kontoführung

Auch im Bereich der Kontoführung ortete der Landesrechnungshof Verbesserungspotentiale. Die derzeitige Praxis der Vergabe weitreichender Berechtigungen, beispielsweise für Systemadministration und Massenfreigabe, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko.

Informationspflicht an Landtag nachkommen

Der Landtag hat der Landesregierung über die Einleitung des Voranschlags eine weitrechende Zuständigkeit zur Aufnahme von kurzfristigen Finanzmitteln eingeräumt. Der Landesrechnungshof regt an, transparent festzulegen, bis zu welchem Limit dies erfolgen darf.

FP-Allgäuer: “Rechnungshof bestätigt unsere Kritik”

“Der heute vorgelegte Prüfbericht betreffend das Finanzmanagement des Landes beinhaltet eine Reihe von Empfehlungen, die aus unserer Sicht so rasch wie möglich umzusetzen sind. So gilt es beispielsweise transparent festzulegen, bis zu welchem Limit die Aufnahme kurzfristiger Geldmarktmittel erfolgen darf, Änderungen im Bereich der Aufnahme von Barvorlagen herbeizuführen sowie weitere Kontrolllücken im Bereich der Berechtigungsvergabe zu schließen”, erklärt der freiheitliche Klubobmann und Vorsitzende des Kontrollausschusses im Landtag, Daniel Allgäuer, in einer ersten Reaktion. Vor allem dass die Aufnahme von Barvorlagen derzeit durch eine Person allein durchgeführt werden könne wird in der Kritik hervorgehoben.

“Ein Grund unserer Ablehnung des Landesvoranschlages 2018 liegt darin, dass wir der Meinung sind, dass der Landeshauptmann seinen Informationspflichten gegenüber dem Landtag nicht in ausreichendem Maße nachkommt. Da wäre durchaus ein mehr an Transparenz, wie der Budgetvollzug genau erfolgt und welche Finanzierungs- als auch Veranlagungsinstrumente zum Einsatz kommen, gefordert. Diese Kritik wird durch den vorgelegten Bericht des Landesrechnungshofes vollinhaltlich bestätigt. Wir fordern Landeshauptmann Wallner daher neuerlich auf, im Bereich der Landesfinanzen endlich die notwendige Transparenz walten zu lassen!”, so FP-Klubchef Allgäuer

Wallner: “Sind gut aufgestellt”

Wallner versichert, dass die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zum internen Kontrollsystem im Finanzmanagement des Landes umgesetzt werden. Neben den Kritikpunkten habe die Prüfung klar aufgezeigt, dass Vorarlberg in diesem sensiblen Bereich “insgesamt sehr gut aufgestellt ist”, hielt Wallner fest: “Darunter fällt auch die konservative Veranlagung, auf die in Vorarlberg seit jeher gesetzt wird”.

Die aufgezeigten Kontrollbereiche werde man zügig in Angriff nehmen, die Verbesserungsvorschläge konsequent umsetzen, bekräftigt der Landeshauptmann. Erfreut zeigte er sich darüber, dass der Prüfbericht ebenfalls bescheinigt, dass Vorarlberg auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte zustande gebracht hat.

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