“Unsere Recherchen haben ergeben, dass kein Einspareffekt gegeben ist, sondern mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand zu rechnen wäre.” Vorarlberg sei grundsätzlich für Reformen offen “dort, wo sie auch Sinn machen”. Als Beispiel nennt Wallner die Abschaffung der Oberlandesgerichte.
Das Land Vorarlberg habe sich intensiv mit den beiden Bezirksgerichten Bezau und Schruns auseinandergesetzt und festgestellt, dass durch die Schließungen kein Einspareffekt gegeben wäre, so Wallner in einer Aussendung. Das Bezirksgericht in Bezau hätten die Gemeinden des Gerichtssprengels Bezau mitfinanziert, damit dessen Bestand zumindest bis 2073 gewährleistet ist. Mittlerweile gehört das Gericht dem Bund. Auch für das Bezirksgerichtsgebäude in Schruns falle bis 2080 keine Miete mehr an. “Die Justizministerin hat angekündigt, dass am Personal nicht gespart werden soll. Wenn bei der Infrastruktur keine Miete zu zahlen ist, wo ist dann das Einsparpotenzial?”, fragt sich der Landeshauptmann. “Gerade bei einer Zusammenlegung des Bezirksgerichts Schruns mit Bludenz würde aufgrund von fehlenden räumlichen Ressourcen ein zusätzlicher finanzieller Aufwand anfallen”. Ebenso weist der Landeshauptmann auf den massiven Qualitätsverlust hin, den die Schließungen zur Folge hätten. Gerade heute wären Bürgernähe und Serviceorientierung gefragt. Hinzu komme, dass die Bezirksgerichte Bezau und Schruns für ihre jeweilige Region stark identitätsstiftend sind und diese Identifikation durch die Abschaffung der beiden Bezirksgerichte verloren ginge.
Abschaffung der Oberlandesgerichte
Landeshauptmann Wallner erneuert zudem seinen Vorschlag, als Strukturoptimierungsmaßnahme in der Gerichtsorganisation die Abschaffung der vier Oberlandesgerichte zu prüfen. “Mit einer solchen Maßnahme könnte die gegenwärtige Zahl der Gerichtsebenen von vier auf drei reduziert werden”, betont Markus Wallner. “Dies wäre die Chance einer echten Strukturreform in der Gerichtsorganisation”.
(VOL.AT; VLK)
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