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Landeshauptmann Markus Wallner gegen Volksbefragung zur Verwaltungsreform

Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ist derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz.
Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ist derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz. ©APA/STIPLOVSEK DIETMAR
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), derzeit der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, hält nichts von einer Volksbefragung in Sachen Verwaltungsreform. Er wisse nicht, wie eine Volksbefragung in der Sache weiterhelfen sollte. Es gebe bereits eine Arbeitsgruppe zum Thema, allerdings habe der Bund seit Monaten zu keiner Sitzung mehr eingeladen.

Mit Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sei bei der Landeshauptleutekonferenz in der Steiermark im Herbst vergangenen Jahres die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel einer Verwaltungsreform vereinbart worden.

Nun aber gehe von Bundesseite seit Wochen und Monaten nichts weiter, kritisierte Wallner. Bei der von Kern ins Spiel gebrachten Volksbefragung könne es sich daher nur “um das Füllen eines Sommerlochs” handeln, sagte der Landeshauptmann. Überhaupt sei völlig unklar, “was man denn da überhaupt fragen soll”, so Wallner.

Verwaltungsreform steht außer Frage

Dass es eine Verwaltungsreform geben müsse, stehe außer Frage, es stünden viele Vorschläge im Raum. Die Bildungsreform – “ein kleiner Schritt” – könne aber nicht als Musterbeispiel für eine Kompetenz-Entflechtung herhalten.

Und manches sei auch einfach nicht gemacht worden, verwies Wallner auf die von den Ländern gewünschte Staatszielbestimmung. Wenn Kern an einer Verwaltungsreform wirklich interessiert sei, gelte es die Initiative zu ergreifen – “die Hand der Bundesländer ist ausgestreckt”, stellte Wallner fest.

Fiedler: “Zwei Milliarden Euro durch Verwaltungsreform einsparen”

Eine Volksabstimmung zur Verwaltungsreform könne nicht schaden, meint der ehemalige Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler zum Vorschlag des Bundeskanzlers – doch das entbinde die Politik nicht von der Pflicht zu grundlegenden Reformen.

(APA)

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