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Land- und Forstarbeitsgesetz in der Begutachtung

Bregenz - Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Land- und Forstarbeitsgesetzes zur Begutachtung versandt.
Bis Mittwoch, 29. Juni 2011 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden.

Während der Auflagefrist hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.

Mit diesem Gesetz wird die Novelle des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. I Nr. 101/2010, ausgeführt. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgesehen: – Die wirtschaftlichen Informationsrechte des Betriebsrates werden präzisiert; – Die Bestimmungen über die Enthebung und die Bestellung des Wahlvorstandes des Betriebsrates werden geringfügig geändert; – Die Einführung leistungs- und erfolgsbezogener Prämien und Entgelte soll künftig nicht mehr die zwingende Zustimmung des Betriebsrates erfordern, sondern den Gegenstand einer Betriebsvereinbarung bilden.

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