“Land, Gemeinden und Sozialeinrichtungen tragen gemeinsam Verantwortung für die Gestaltung einer Sozialpolitik, die den sich wandelnden Herausforderungen gerecht wird”, unterstrichen Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker im heutigen Pressefoyer.
Herausforderungen der Zeit meistern
Durch die Einrichtung des Vorarlberger Sozialfonds im Jahr 1998 wurde die Basis gelegt, um sowohl das Land als auch die Gemeinden an den wichtigen Entscheidungen im Sozialbereich zu beteiligen und zugleich eine Finanzierung der vielfältigen sozialen Dienstleistungen aus einer Hand zu ermöglichen. Die Herausforderungen der Zeit, wie demografische Entwicklung, veränderte familiäre Strukturen, neue Gruppen der Zuwanderung oder Bildung als Chance für alle, haben den Finanzierungsaufwand aus dem Vorarlberger Sozialfonds in den letzten Jahren stetig steigen lassen. “Wir stehen gerade im Sozialbereich vor großen Veränderungen. Wesentliches Ziel ist es, mit den vorhandenen Ressourcen das fachliche Niveau zu halten. Das erfordert klare strategische Festlegung, um inhaltliche soziale Herausforderungen und finanzielle Möglichkeiten zu vereinbaren”, sagte der Landeshauptmann.
Vier Grundprinzipien
“Da die gesellschaftlichen Herausforderungen nur gemeinsam zu bewältigen sind, braucht es ein fachübergreifendes sozialpolitisches Grundverständnis bei der Planung, Konzipierung und Umsetzung von Leistungen aus dem Sozialfonds”, betonte Landesrätin Wiesflecker, dabei müssten die vorgelagerten Systeme wie Bildung, Gesundheit und Wohnen mit einbezogen werden. Handlungsleitend ist dabei die Orientierung an vier Prinzipien, welche die allgemeine Haltung aller Partner bei Planung, Konzeption und Umsetzung der Leistungen vorgeben:
- Hilfe zur Selbsthilfe zielt darauf ab, bei alten, kranken, pflegebedürftigen, armen bzw. benachteiligten Menschen den Grad an Selbstbestimmung zu erhöhen, damit diese ihre Lebenssituation eigenständig und nachhaltig verbessern können.
- So viel wie möglich ambulant, so viel wie nötig stationär
- Sozialraumorientierung und
- Regelsystem vor Spezialangebot: Erst wenn über das Regelsystem keine adäquate Versorgung mehr möglich ist, soll auf ein Spezialangebot zurückgegriffen werden.
Ziele und Maßnahmen zu einzelnen Themenfeldern
In den für den Sozialfonds relevanten Themenfeldern werden die jeweiligen Herausforderungen, strategischen Ziele, prioritären Themen sowie die konkreten Maßnahmen und Projekte dargestellt. Oberstes Ziel beim Themenfeld Mindestsicherung und Grundversorgung sei beispielsweise die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Pflege orientiere sich an dem Grundsatz “so viel wie möglich ambulant, so viel wie nötig stationär”. Die ambitionierte Quote, 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen daheim zu betreuen und nur 20 Prozent in stationären Einrichtungen, gelte es zu halten, so Wiesflecker.
Verantwortung auf drei Ebenen
Das Land wird beim Sozialfonds die zentrale Steuerung übernehmen. Dabei geht es vor allem darum, dass Rechtsansprüche und Finanzierung gesichert sind. Die Aufgabe der Daseinsvorsorge werden Kommunen mit Unterstützung des Landes übernehmen. Es ist daher sehr wichtig, dass eine strategisch abgestimmte Sozialplanung erfolgt, um bedarfsgerecht und wirtschaftlich im Dienste für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten zu können. “Dabei ist eine hohe Verbindlichkeit bei Vereinbarungen und gemeinsam erzielten Ergebnissen unumgänglich und stärkt die Rolle des Sozialfonds und die der einzelnen Partner”, ergänzte Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier.
Der Strategieausschuss, welcher die zweite Ebene des Konzepts darstellt, wird als beratendes Gremium aufgewertet. “Die Einbindung der Sozialeinrichtungen in den Strategieausschuss ist ein Arbeiten auf Augenhöhe. Fachliche Prioritäten bekommen den entsprechenden Platz, eine gemeinsame Informationsbasis wird geschaffen und so können substanzielle Diskussionen geführt werden und fachlich gut aufbereitet dem Entscheidungsgremium des Kuratoriums vorgelegt werden”, betonte AGV-Obmann Christoph Hackspiel. Zentrales Entscheidungsgremium auf dritter Ebene bleibt das Kuratorium des Sozialfonds.
(VLK)
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