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Lampenset und Feuerlöscher: Was Autofahrer in Europa mitführen müssen

Der ÖAMTC informiert über Mitführpflichten im Auto in europäischen Ländern.
Der ÖAMTC informiert über Mitführpflichten im Auto in europäischen Ländern. ©APA/ÖAMTC
Ist man als Autolenker auf österreichischen Straßen unterwegs, gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Pflichtausstattung im Fahrzeug. Im Ausland können ganz andere Bestimmungen gelten. In manchen Ländern ist etwa das Mitführen eines Feuerlöschers oder eines Ersatzlampensets verpflichtend, berichtete der ÖAMTC kurz vor den Osterferien.
Was Sie wo im Auto brauchen (*pdf)

“Sinnvoll ist, sich vor der Abfahrt über die jeweiligen Mitführpflichten des Landes zu informieren – sonst drohen teilweise hohe Strafen”, warnte Kristina Tauer vom ÖAMTC. “Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für Mietautos. Reisende sollten daher rechtzeitig überprüfen, ob das geliehene Fahrzeug korrekt ausgestattet ist, denn bei einer Verkehrskontrolle ist der Lenker verantwortlich und hat eine allfällige Strafe zu bezahlen.”

Im Folgenden ein Überblick des ÖAMTC, was man in welchen europäischen Ländern im Auto dabei haben sollte:

WARNWESTE: Beim Thema Warnweste wird oftmals zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass bei einem Unfall oder einer Panne der Fahrer oder alle Fahrzeuginsassen verpflichtet sind, eine Warnweste anzulegen, sobald sie das Auto verlassen. Sie besteht in den meisten europäischen Ländern. “Eine Tragepflicht kann allerdings unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies ist zum Beispiel in Italien, Bulgarien, Polen, Ungarn und Luxemburg der Fall. Wird der Fahrzeuglenker hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt beim Verlassen des Fahrzeugs keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen”, erklärte Tauer.

WARNDREIECK: In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern – zum Beispiel in der Türkei, in Spanien und in Zypern – müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen.

ERSATZLAMPENSET: In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten. “Auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wird zur Mitnahme eines Ersatzlampensets geraten”, sagte die ÖAMTC-Expertin.

ERSATZREIFEN: In der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord sein.

FEUERLÖSCHER: Ein Feuerlöscher ist unter anderem im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei Teil des mitzuführenden Sortiments. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben – also auch ein Mietwagen. In Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn wird die Mitnahme eines Feuerlöschers empfohlen.

GRÜNE VERSICHERUNGSKARTE: In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldau und der Ukraine ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte vorgeschrieben. Doch auch bei Reisen in andere Länder wird die Mitnahme empfohlen. Ebenfalls mitführen sollten Reisende den Europäischen Unfallbericht, den man kostenlos an jedem Stützpunkt des Clubs erhält.

Hier geht’s zur ÖAMTC-Länderinfo

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