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Ländle-FPÖ will jährlichen "Islamisierungsbericht" und deutsche Predigten in Moscheen

Der FP-Landtagsklub um Obmann Daniel Allgäuer kritisiert die Landesregierung.
Der FP-Landtagsklub um Obmann Daniel Allgäuer kritisiert die Landesregierung. ©Klaus Hartinger
Die Vorarlberger FPÖ kritisiert das Programm der Schwarz-Grünen Landesregierung als "unambitioniert" und sieht Nachholbedarf in einigen Punkten.

Die “Untätigkeit der Landesregierung” werde FP-Klubobmann Daniel Allgäuer und dem freiheitlichen Landtagsabgeordneten Christoph Bitschi zufolge vor allem in den Bereichen Bildungs- und Integrationspolitik sowie bei wichtigen Verkehrsprojekten sichtbar. So verlangt die FPÖ etwa 200 zusätzliche Polizisten für das Land und das Vorlegen eines “jährlichen Islamisierungsberichtes”. Zudem sollen der FPÖ zufolge Moscheen rigoros kontrolliert werden und die dortigen Predigten nur in deutscher Sprache abgehalten werden. Dschihad-Rückkehren solle die Staatsbürgerschaft entzogen werden und auch der Verfassungsschutz solle aufgestockt werden. Außerdem bezeichnen Bitschi und Allgäuer die Mindestsicherung als “Zuwanderungsmagnet” und fordert die Einführung “differenzierter Leistungen”.

Im Schulbereich fordert die Ländle-FPÖ eigene Deutschlernklassen für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Zudem dürften keine Schulen in Kleingemeinden geschlossen werden. Die Nachmittagsbetreuung solle bedarfsgerecht ausgebaut werden, verpflichtende Ganztagsschulen lehnen die Freiheitlichen ab. Im Bereich Verkehr will die FPÖ den Stadtunnel Feldkirch schnellstmöglich umsetzen. Eine flächendeckende Lkw-Maut, höhere Dieselbesteurung oder Fahrvebote bei erhöhten Feinstaubwerten lehnen die Freiheitlichen ab.

Frühstück kontert der FPÖ

Kritik an den Aussagen der FPÖ, insbesondere an Christoph Bitschi, übt die ÖVP. VP-Obmann Roland Frühstück unterstellt dem FP-Abgeordneten, er kenne die Details der Vorarlberger Mindestsicherung nicht. So stimme es nicht, dass annerkanten Flüchtlingen in Vorarlberg die gleichen Leistungen zustünden wie österreichischen Staatsbürgern. Die neuen gesetzlichen Regelungen für die Mindestsicherung im Ländle hätten überhaupt erst die Voraussetzung geschaffen, “Mindestsicherungsempfänger und hier vor allem Asylberechtigten, das Wohnen in einer Wohngemeinschaft auch nach dem Asylverfahren zuzumuten”, sagt Frühstück. In der Regel würde diese Zumutbarkeit nur ehemaligen Asylwerbern zugesprochen werden, da diese oft schon während des Verfahrens in Wohngemeinschaften leben würden. Bei österreichischen Staatsbürgen sei diese Zumutbarkeit in der Regel nicht gegeben. Frühstück unterstellt Bitschi, er würde diesen Unterschied aus “wahltaktischen Motiven” verschweigen.

(Red.)

 

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