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Länder-Finanzen: Wallner für Regelung über Stabilitätspakt

Wallner: Bestimmungen über Veranlagungsformen könnten hinzugefügt werden.
Wallner: Bestimmungen über Veranlagungsformen könnten hinzugefügt werden. ©Philipp Steurer
Bregenz - Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (V) spricht sich hinsichtlich strengerer Regelungen für die Landesfinanzen für einen entsprechenden Anhang im Stabilitätspakt aus.

Eine Verankerung eines Spekulationsverbots in der Bundesverfassung, wie von Bundeskanzler Werner Faymann (S) gefordert, lehnte er ab. Faymann solle sich den Stabilitätspakt “einmal genauer anschauen, er ist offenbar nur mittelmäßig informiert”. Darin seien bereits umfangreiche Berichtspflichten und eine Haushaltskoordination enthalten. “Man muss nicht jeden Tag etwas Neues erfinden”, so Wallner gegenüber Vorarlberger Medien am Montag.

Bestimmungen bei Veranlagungsformen

Ein Anhang mit Bestimmungen über Veranlagungsformen könnte hinzugefügt werden. “Das wäre ein sehr vernünftiger Weg”, sagte Wallner. Möglicherweise werde es bereits bei der Landeshauptleutekonferenz zur Unterzeichnung der Gesundheitsreform am Mittwoch in Innsbruck “in diese Richtung gehen”. Als weitere Möglichkeiten nannte Wallner, der am 1. Jänner den Vorsitz der LH-Konferenz übernehmen wird, ein einfaches Bundesgesetz oder eigene Landesrichtlinien. Faymanns Vorstoß bezeichnete er als “durchsichtiges Manöver”, die Finanzautonomie der Länder dürfe nicht untergraben werden.

Egger für Spekulationsverbot

Vorarlbergs FPÖ-Klubobmann Dieter Egger fordert ein Spekulationsverbot mit Steuergeldern. Egger fordert außerdem ein klares Nein zu einer Regelung, die vom Bund verordnet und nicht von allen Gebietskörperschaften getragen werde. “Ein Spekulationsverbot aller Gebietskörperschaften muss gemeinsam getragen und auch gemeinsam gelebt werden. Eine verfassungsrechtliche Bundesverordnung ist da der falsche Weg“, erklärt Egger.

(APA)

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